Hallo,
ich habe momentan das Problem dass mein Arbeitgeber (bin Auszubildender im 1. Lehrjahr) mir nach 2 monaten mitteilte er hätte keine Lohnsteuerkarte von mir, die habe ich jedoch schon lange abgegeben und die ersten beiden Monatsgehälter wurden scheinbar auch korrekt abgerechnet. Nun habe ich kurz vor Ende des letzten Monats (am 25.11.) eine Ersatzbescheinigung des Finanzamts vorgelegt. Trotz dessen wurden die letzten beiden Gehälter augenscheinlich mit Steuerklasse 6 abgerechnet da wohl keine Karte vorlag. Daher fehlen mir je Gehalt schonmal 80€. Kann ich diese einfordern, da der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte ja schon hatte und sie wohl verloren hat?
MFG
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Arbeitgeber verliert Lohnsteuerkarte
5. Dezember 2011
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Frage vom 5. Dezember 2011 | 09:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber verliert Lohnsteuerkarte
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#1
Antwort vom 5. Dezember 2011 | 10:14
Von
Status: Praktikant (571 Beiträge, 281x hilfreich)
Da der AG die Steuer bereits ans Finanzamt abgeführt hat, bleibt Ihnen nur der Lohnsteuerausgleich am Ende des Jahres.
Haben Sie zuviel Steuern bezahlt, werden die Ihnen erstattet.
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#2
Antwort vom 5. Dezember 2011 | 10:45
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16836x hilfreich)
Ich bin etwas erstaunt darüber, dass Du behauptest, Du hättest die Lohnsteuerkarte abgegeben. Ich hätte nämlich in Deinem Fall erwartet, dass Du noch nie eine Lohnsteuerkarte erhalten hast oder hast Du vor der Ausbildung bereits einen anderen Job auf Steuerkarte gemacht?
Wenn Du noch nie eine Steuerkarte erhalten hast, so hättest Du in 2011 auch keine mehr bekommen, sondern nur die Bescheinigung vom Finanzamt.
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#3
Antwort vom 5. Dezember 2011 | 15:04
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
quote:Das ist nicht richtig. Eine falsche Abrechnung kann natürlich korrigiert werden. Genau dafür gibt es doch extra die Möglichkeit einer berichtigten Anmeldung.
Da der AG die Steuer bereits ans Finanzamt abgeführt hat, bleibt Ihnen nur der Lohnsteuerausgleich am Ende des Jahres.
Und das eine Steuerkarte vorgelegen hat - den Einwand von hh mal außen vorgelassen -, beweisen doch schon die ersten beiden Abrechnungen (oder die waren falsch). Also war es offensichtlich die Schuld des Arbeitgebers und es würde nicht rückwirkend geändert, sondern berichtigt (das ist ein Unterschied).
Ich würde als erstes mal mit dem Lohnbüro sprechen, vermutlich ist das kein großes Ding.
Als Notlösung bleibt natürlich immer die Steuererklärung, dann dauert es aber noch ein paar Monate, bis das Geld zurück ist.
MfG Stefan
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