Arbeitnehmer oder Arbeitgeber Schuld? Steuererklärung

22. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
ip614369-6
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitnehmer oder Arbeitgeber Schuld? Steuererklärung

Folgender Fall:

Studentin A arbeitet in einem Unternehmen mit Stundenlohn. Sie kriegt Abrechnungen vom Unternehmen und kontrolliert diese nach einiger Zeit dann nicht mehr auf Richtigkeit. Sie hatte einmal Abrechnungen kontrollieren lassen und ging dann davon aus, dass alles richtig sei.

3 Jahre später will Studentin A eine Steuererklärung abgeben und merkt erst nach Abgabe und erhalt der Rückerstattung, dass zwei Abrechnungen falsch sind.

Beispiel: Studentin A sollte laut Abrechnung im Februar 1680 Brutto = ca. 1400 Netto bekommen. Sie kriegt aber auf ihr Konto 1680 Netto. Insgesamt hat sie mit den zwei falschen Abrechnungen um die 400€ zu viel erhalten. Sie hat aber in der Steuererklärung die Bruttoangaben angegeben der falschen Abrechnungen. Von dem Arbeitgeber gab es auch nie eine Lohnbescheinigung. Die Studentin wechselte den Arbeitgeber nach vier Monaten.

Nun hat sie in der Steuererklärung aber die Beiträge aus ihrer (falschen) Abrechnungen genommen. Sie spricht den alten Arbeitgeber an und kriegt da nur die Antwort, dass sie Schuld sei weil sie das innerhalb von 3 Monaten hätte korrigieren sollen.

Die Stundentin schreibt eine Mail ans Finanzamt mit genau den Punkten und möchte das Geld zurückgeben aber das Finanzamt sagt, man könne da nichts mehr machen weil man den Daten des Unternehmens vertrauen muss. Der Steuerbescheid ist auch schon etwas länger her. Sie hat nur eine Mail geschrieben, dass da falsche Abrechnungen waren und die Nettobeträge in der Mail angegeben. Reicht eine einfache Mail? Oder hätte sie mehr machen sollen? Sie konnte die Brutto Beiträge in der Einkommensteuererklärung ja nicht selber ausrechnen und angeben..

hätte die Stundentin die Abrechungen vorher alle korrigieren sollen?
Ist sie jetzt schuld?
hat die Studentin sich strafbar gemacht? Und hat sie Steuern hinterzogen?
Mit welchen Konsequenzen muss sie rechnen? Natürlich muss sie das Geld irgendwann zurückzahlen und kommen da Zinsen oder Geldbußen hinzu?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 28x hilfreich)

Erstens hat sie ja zuviel bekommen, versteh also die Aufregung und nicht. Zweitens hätte man das in der Tat zeitnah überprüfen können. Aber es ist doch alles gut, wenn sie die tatsächlichen Werte in die Steuererklärung eingetragen hat. Wurden denn

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Natürlich muss sie das Geld irgendwann zurückzahlen
Wie kommt man darauf?
Der Arbeitgeber könnte bei einer Prüfung Probleme bekommen (weil er mehr ausgezahlt hat als abgerechnet wurde), die Studentin ist da aber wohl raus (Bescheid bestandskräftig, und auf Fehler hingewiesen).

Zitat:
weil man den Daten des Unternehmens vertrauen muss.
Eigentlich stimmt das nicht, im Gegenteil ist es die Erklärung des Steuerpflichtigen, und dem ist zu vertrauen (bzw. er muss es nachweisen).
Klar, in der Regel stimmen die Daten vom Arbeitgeber eher als die aus der Erklärung, und die Finanzämter verwenden sie deshalb auch vordringlich. Wenn es aber zu Differenzen kommt ...

Solche Probleme gibt es z.B. häufig bei Insolvenzen. Da wird dann munter wie immer abgerechnet, und auch bescheinigt - aber gar nicht mehr gezahlt. Und das kann natürlich auch der Steuerpflichtige korrigieren.

Stefan

PS: Sind denn überhaupt Steuern angefallen? Bei Studentenjobs ist das ja eher selten der Fall.

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#3
 Von 
ip614369-6
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Studentin hat es aber nicht korrigiert sondern nur eine Mail geschrieben, dass die Daten auf den Abrechnungen nicht stimmen. Reicht das? Oder muss die Steuererklärung korrigiert werden? Wo kann man denn Nettowerte eintragen?

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Studentin hat es aber nicht korrigiert sondern nur eine Mail geschrieben, dass die Daten auf den Abrechnungen nicht stimmen. Reicht das?
Klar reicht das. Nachreichungen zu Steuererklärungen sind formlos, also auch per Mail geht. Und da die Nachricht beantwortet wurde ist sie offensichtlich auch eingegangen.

Und im Gegensatz zu Untern ehmen oder Privatpersonen hat das Finanzamt auch kein Interesse daran, solche Emails später zu bestreiten; das Finanzamt ist nicht gewinnorientiert..

Zitat:
Wo kann man denn Nettowerte eintragen?
Gar nicht, man muss grundsätzlich Brutto eintragen (Brutto heißt hier nicht nur "vor Steuern", sondern auch "vor Sozialversicherungen").

Stefan

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