Hallo ans Forum,
ich habe heute eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit bekommen. Darin heißt es, daß ich Leistungen für das Jahr 2010 in Höhe von 12.101,60 Euro bezogen hätte und man dieses dem Finanzamt nach § 32b Abs. 3 EStG. gemeldet hat. Als Leistungszeitraum wird 01.09.09 - 30.11.2010 angegeben.
Leider werde ich daraus nicht ganz schlau. Was muß gemeldet werden?
Beantragte Leistungen, tatsächlich erbrachte Leistungen, erbrachte Leistungen nach dem Zuflußprinzip oder nach dem Entstehungsprinzip. Ich konnte darüber im Gesetzt nichts finden.
Nach dem Zuflußprinzip habe ich im Jahr 2009 0,-- Euro erhalten und im Jahr 2010 16.506,-- Euro. Nach dem Entstehungsprinzip wären es für 2009 4.401,60 Euro und für 2010 12.104,40 Euro.
Das gesamte Geld wurde von mir im Jahr 2010 noch zurückbezahlt. 16.506,-- Euro.
Wie hat eine korrekte Bescheinigung vom Arbeitsamt auszusehen und wieso bescheinigen die mir überhaupt was, denn auf das Jahr hin gesehen, habe ich keine Leistungen erhalten.
Vielen Dank an Euch,
Grüße Klaus
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Arbeitslosengeld Progressionsvorbehalt
Haben Sie sich versteuert?
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Ich habe für 2009 keine Bescheinigung bekommen. Im Jahre 2009 habe ich auch kein Arbeitslosengeld ausgezahlt bekommen, da das Arbeitsamt 8 Monate gebraucht hatte, um meinen Antrag zu bearbeiten.
Deshalb auch eingangs meine Frage, was wird bescheinigt. Leistungen nach dem Zufluß- oder Entstehungsprinzip. Selbst wenn es nach dem Entstehungsprinzip wäre, stimmt die bescheinigte Summe nicht.
Danke und Grüße, Klaus
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Hallo
bei Privatpersonen gilt immer das Zuflußprinzip. deshalb mußt du im Jahr 2009 die leistungen angeben, die dir von 09-12.2009 zugeflossen sind. und im Jahr 2010 mußt du die leistungen angeben, dir du bekommen hast. Wenn du aber die Leistungen zurückgezahlt hast, brauchst du auch nicht in deiner Steuererklärung anzugeben. Aber das solltest du das FA nur als Mitteilung nachreichen, daß du die erhaltene zahlungen wieder zurückgezahlt hast.
Und Wenn du gar keine andere Einnahmen im Jahr 2009 oder 2010 erzielt hast, dann brauchst du gar nichts, was anzugeben, da das ALG steuerfrei ist, jedoch unterliegt der Progressionsvorbehalt.
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