Hallo Zusammen,
kann ein Arbeitssuchender Arbeitsmittel (wie z.B. Telefon, Drucker, Laptop, Tablet, Handy mit Vertrag) als Werbungskosten von der Steuer absetzen?
Vielen Dank an alle!
Hallo Zusammen,
kann ein Arbeitssuchender Arbeitsmittel (wie z.B. Telefon, Drucker, Laptop, Tablet, Handy mit Vertrag) als Werbungskosten von der Steuer absetzen?
Vielen Dank an alle!
Wenn in demselben Jahr steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde, ja. Ansonsten dürften es vorweggenommene Werbungskosten sein.
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Nun ja - alle diese Dinge wird er aber auch privat nutzen, insofern kann er lediglich einen Teil davon absetzen.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Ok, wenn man davon ausgeht, dass alle Geräte wirklich nur zur Arbeitssuche genutzt werden, da der Arbeitssuchende noch ein paar ältere Geräte hat, die er immer für die Privatsache benutzt, dann werden die Geräte ausschliesslich für den Beruf genutzt. Richtig?
Das mit den vorweggenommenen Werbungskosten bitte noch erläutern unter folgender Prämisse:
Der Arbeitssuchende wir mit dem Ehegatten zusammen veranlagt zur Steuer. Gibt es da überhaupt vorweggenommene Werbungskosten oder wird ganz normal für den arbeitssuchenden Ehegatten Anlage N ausgefüllt?
Vielen Dank!
Der Arbeitssuchende wir mit dem Ehegatten zusammen veranlagt zur Steuer. Gibt es da überhaupt vorweggenommene Werbungskosten oder wird ganz normal für den arbeitssuchenden Ehegatten Anlage N ausgefüllt?
Letzteres. Und das lohnt sich natürlich nur, wenn der Arbeitslose mehr als 1000 Euro Werbungskosten hatte, denn der Pauschbetrag wird ohnehin berücksichtigt. Und wenn die Gattin nicht mindestens 18.000 Euro verdient, geht jede Absetzung ins Leere, weil die ohnehin steuerfrei sind.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 20.11.2013 00:34
quote:
Ok, wenn man davon ausgeht, dass alle Geräte wirklich nur zur Arbeitssuche genutzt werden, da der Arbeitssuchende noch ein paar ältere Geräte hat, die er immer für die Privatsache benutzt, dann werden die Geräte ausschliesslich für den Beruf genutzt. Richtig?
Eine private Mitnutzung ist fast immer gegeben. Und dass der Arbeitssuchende die neuen Geräte nur für die Arbeitssuche nimmt, wiel er für Privatkram noch was Altes daheim hat, muss er dem Finanzamt erstmal sehr plausibel darlegen.
quote:
Und das lohnt sich natürlich nur, wenn der Arbeitslose mehr als 1000 Euro Werbungskosten hatte, denn der Pauschbetrag wird ohnehin berücksichtigt
Aber nur, wenn einnahmen vorhanden sind.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.