Hallo,
Ich komme in einer Einkommensteuerfrage mit dem Finanzamt nicht weiter. Das Problem ist wiefolgt.
Ich hatte im vergangenem Jahr einen Arbeitsunfall. Bei meiner täglichen Arbeit schnitt ich mir den Daumen soweit ab das er nun stark bewegungseingeschränkt und völlig taub ist.
Unfall ist von der Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall anerkannt.
In den 4 Monaten in denen ich krank war, hatte ich 2 stationäre Behandlungen und über 100 Fahrten zu verschiedenen Krankenhäusern.
Das Finanzamt lehnte die Anerkennung ab mit der Begründung Krankheitskosten stellen grundsätzlich Außergewöhnliche Belastungen dar.
Ich legte Einspruch ein, mit der Begründung- Herstellung der Arbeitsfähigkeit und berief mich auf ein Urteil bei dem ein kaufmänicher Angestellter im Rahmen einer Fortbildungsmaßnahme einem betrieblich veranlasten Sportunfall erlitt. Diese Kosten wurden anerkannt.
Der Einspruch wurde zurückgewiesen mit der Begründung: Nicht vergleichbar Rahmenbedingungen sind völlig unterschiedlich.
Sie seien nur abziehbar wenn es sich um eine typiche Berufskrankeit handelt z.B Sportunfall eines Berufsfußballspielers.
Ich sehe in diesem Zusammenhang keinen Unterschied zwichen einem Fußballspieler und einem Handwerker.
Sollte mann vor Gericht ziehen und wenn ja welche Aaufwendungen kommen auf mich zu.
Für eine Antwort vielen Dank im voraus.
Jojannes
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"Jojannes"
Arbeitsunfall Kosten werden nicht als Werbungskosten anerkannt
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



haben Sie die Kosten nicht bei der Berufsgenossenschaft geltend gemacht?
Wenn ja ist klar das sie das Geld nicht 2 mal bekommen, wenn nicht dann würde ich nachträglich einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten stellen.!
Hallo,
Habe die Kosten für den Unfall bei der BG nicht angefordert.
Hatte vorher gelesen das es öfter Probleme mit der Abwicklung geben soll.
Wenn ein Autounfall auf dem Weg zur Arbeit oder ein Motorschaden anerkannt werden müßen die Kosten für einen Arbeitsunfall unbedingt Werbungskosten sein.
Leider ist das zuständige Finanzamt nicht in der Lage die Sachlage objektiv zu beurteilen. Eine Klage beim Finanzgericht wäre sicher sinvoll, damit in Zukunft Steuerzahler die einen größeren Schaden bei einem Arbeitsunfall erleiden sich auf ein Urteil berufen könnten.
johannes
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"Jojannes"
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