Arbeitszimmer: Home-Office und nebenbruflich freiberuflich tätig

14. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Gus77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszimmer: Home-Office und nebenbruflich freiberuflich tätig

Guten Tag an Alle,

ich bin gerade frisch in die nebenberufliche Selbstständigkeit gestartet und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.

Ich bin Hauptberuflich angestellt (40h) und darf laut Arbeitsvertrag bis zu 2 Tage die Woche im Home-Office arbeiten. Real schwankt die Zeit im Home-Office in letzter Zeit relativ stark (Coronabedingt), aber im Mittel werden es nicht mehr als zwei Tage pro Woche sein. Nun arbeite ich im selben Raum etwa 6-8 Stunden pro Woche an meiner freiberuflichen Tätigkeit.

Meine Annahmen:
1. Da ich das Arbeitszimmer auch für den Hauptberuf nutze, obwohl ein Arbeitsplatz beim AG vorhanden ist, gehe ich davon aus, dass ich das AZ nicht als Werbungskosten absetzen kann.
2. Da ich das Arbeitszimmer aus Komfortgründen für den Hauptberuf nutze, muss ich den Anteil des AZ an der Wohnung um den im Hauptberuf genutzten Teil reduzieren.

Meine Berechnung:

Miete + NK + Strom + Internet/Telefon: 680 €
Anteil AZ/Wohnung: ca. 28%
Freiberuflicher Anteil: 6h/(6h + 2*8h) * 680€ = 27,3% * 680€ = 185,64€/Monat


Sind meine Annahmen/Rechnung so weit in Ordnung? Und, sind weitere Ausgaben (z.B. Möbel) genauso zu berechnen? 

Vielen Dank
Gus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4884 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von Gus77):
1. Da ich das Arbeitszimmer auch für den Hauptberuf nutze, obwohl ein Arbeitsplatz beim AG vorhanden ist, gehe ich davon aus, dass ich das AZ nicht als Werbungskosten absetzen kann.

Richtig!

Zitat (von Gus77):
2. Da ich das Arbeitszimmer aus Komfortgründen für den Hauptberuf nutze, muss ich den Anteil des AZ an der Wohnung um den im Hauptberuf genutzten Teil reduzieren.

Klingt für mich schlüssig.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2366 Beiträge, 631x hilfreich)

Für die mögliche Höhe des Ansatzes siehe BMF-Schreiben vom 06.10.2017, hier Rz. 20 mit Beispiel.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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