Hallo,
eine Frage zum Arbeitszimmer im Keller, welches ich mir eingerichtet habe. Angenommen folgendes gilt fürs Eigentum:
80 qm Wohnfläche
20 qm Kellerfläche
Macht zusammen 100 qm Nutzfläche. 10 qm nutze ich als Arbeitsraum. Hier die Fragen:
1. Gilt der ganze Keller als Nutzfläche (es stehen z.B. auch die Öltanks und die Heizung dort also ca. 10 qm) oder nur der frei zugängliche Teil, das wären dann insgesamt 90 qm Nutzfläche?
2. Muss ich für die Grundsteuer die Wohnfläche neu angeben (bisher 80 qm nun 90 qm)?
3. Könnte ich nach obiger Rechnung 10 % der Nebenkosten absetzen?
4. Sind auch Kaufpreis des Hauses, Notarkosten und Grunderwerbssteuer anteilig abzusetzen (waren es 2% pro Jahr von den Anschaffungskosten und davon 10% für den Arbeitsraum?)?
Besten Dank für Hilfe.
Gruß Al
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Arbeitszimmer Keller
14. Januar 2013
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Frage vom 14. Januar 2013 | 19:02
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 6x hilfreich)
Arbeitszimmer Keller
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#1
Antwort vom 3. Februar 2013 | 12:15
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 6x hilfreich)
Eine Frage noch zur Absetzbarkeit. Ich habe das Haus meiner Frau übertragen, kann ich dann immer noch laufende Kosten und Anschaffungskosten (das Haus wurde ohne Kredit finanziert) absetzen? Ich habe 70% der Anschaffugskosten getragen, so steht es auch im Notarvertrag.
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