Arbeitszimmer absetzen Nebentätigkeit

22. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
fb507933-69
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszimmer absetzen Nebentätigkeit

Ich bin Vollzeit beschäftigt und gehe seit 1,5 Jahren einer freiberuflichen Nebentätigkeit als Übungsleiter (Mentor) nach. Diese wird zu 100% online ausgeführt, dafür habe ich ein häusliches Arbeitszimmer.

Dieses Zimmer erfüllt soweit die Voraussetzungen von qm, ist als Büro eingerichtet, kein Bett drin etc. Was ich jetzt nicht verstehe, kann ich die Kosten für dieses Zimmer zu 100% absetzen für diese Nebentätigkeit (Einnahmen liegen höher als die Kosten)? Warum ist zweifele, weil ich quasi in meinem Hauptjob ja viel mehr verdiene (circa 85% Hauptjob, 15% Nebenjob Gehalt und zeitlich).

Wenn ich bei der Steuererklärung auch eingebe, dass ich in meinem Hauptjob teilweise aus dem Homeoffice gearbeitet habe und die Homeofficepauschale in Anspruch nehme, wird mir das Arbeitszimmer dann aberkannt? Da ich quasi das Arbeitszimmer nur für die Nebentätigkeit nutzen darf, um die Kosten absetzen zu können?

Ich bitte um Hilfe, blicke nicht richtig durch die ganze Regeln durch.

-- Editiert von User am 22. Januar 2023 15:55

-- Editiert von User am 22. Januar 2023 16:05

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von fb507933-69):
Was ich jetzt nicht verstehe, kann ich die Kosten für dieses Zimmer zu 100% absetzen für diese Nebentätigkeit (Einnahmen liegen höher als die Kosten)?


Nein, es können max. 1.250€ abgesetzt werden.

Zitat (von fb507933-69):
Wenn ich bei der Steuererklärung auch eingebe, dass ich in meinem Hauptjob teilweise aus dem Homeoffice gearbeitet habe und die Homeofficepauschale in Anspruch nehme, wird mir das Arbeitszimmer dann aberkannt?


Umgekehrt: Wenn Du das Arbeitszimmer absetzt, dann wird Dir die Homeofficepauschale aberkannt.

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#2
 Von 
fb507933-69
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nein, es können max. 1.250€ abgesetzt werden.
Und warum nicht die tatsächlichen Kosten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4843 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von fb507933-69):
Und warum nicht die tatsächlichen Kosten?

Weil das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit darstellt, da der Hauptjob qualitativ wohl nicht im Arbeitszimmer erbracht wird und das auch unter Beachtung des Nebenjobs so sein dürfte.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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