Hallo,
ich habe folgende Situation:
vor vielen Jahren hat mir mein Arbeitgeber eine Bestätigung ausgestellt, aus der hervorgeht, dass er mir keinen festen Arbeitsplatz stellt und ich einen häuslichen Arbeitsplatz sowie dort einen PC für berufliche Zwecke benötige. Das Finanzamt möchte nun einen aktuellen Nachweis darüber von mir haben. Wie ich erst jetzt erfahren habe, stellt der AG diese Bescheinigungen, angeblich schon seit längerem, nicht mehr aus, obwohl sich an meiner persönlichen Situation nichts geändert hat.
Vermutlich ist es nun nicht mehr möglich ein AZ steuerlich geltend zu machen. Aber abgesehen davon frage ich mich, ob das Finanzamt nun rückwirkend für die vergangenen Jahre meine EStErklärung in Frage stellen kann?
Interessant wäre auch die Frage, ob der AG nicht verpflichtet gewesen wäre, über die neue Situation zu informieren?
Vielen Dank
Arbeitszimmer - ohne Nachweis
Haben Sie sich versteuert?
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der AG stellt diese Bescheinigung grundsätzlich nicht mehr aus, das ist für mich erstmal Fakt. Allgemein gesagt, ist das für den AG der Weg des geringsten Widerstands.
Die für mich brennende Frage ist, ob mich das nicht nur jetzt sondern sogar rückwirkend betreffen kann.
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Rückwirkend halte ich dies für schwierig, da es für § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
nicht reichen dürfte.
Nur wenn der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO
) erging.
Soll sich das FA nach § 93 AO
direkt an den Arbeitgeber wenden. Mal schauen, ob die dies weiterhin verweigern.
Für mich fragwürdig, eine - vorausgesetzt korrekte - Auskunft nicht seinen Arbeitnehmern zu erteilen.
Er schrieb, dass sich an seiner persönlichen Situation nichts geändert habe.
Sollte er zwischenzeitig einen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen und in der Steuererklärung unrichtige Angaben gemacht haben, sehe ich schon eher eine Änderungsmöglichkeit vergangener Jahre.
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