Hallo,
ich habe folgende Situation:
An meinem eigengenutzten Haus wurden Reparaturen in Höhe von x€ durchgeführt. Als haushaltsnahe Dienstleistung könnte ich diese absetzen (20% vom Lohnanteil).
Anderseits habe ich ein Arbeitszimmer, dass ich anteilig über die Fläche an den Kosten beteiligen kann (ca. 10%).
Kann ich die selbe Summe x€ sozusagen zweimal (für HN 20% von Lohnanteil von x und Arbeitszimmer 10% von x) ansetzen oder wie muss ich die Kosten aufteilen ?
Danke im voraus
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Arbeitszimmer und HN Dienstleistung absetzen
17. Februar 2015
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Frage vom 17. Februar 2015 | 16:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitszimmer und HN Dienstleistung absetzen
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#1
Antwort vom 18. Februar 2015 | 18:27
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
10% der Gesamtrechnung gehören als Werbungskosten zum Arbeitszimmer und 90% der Lohnkosten können als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden.
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