Arbeitszimmer und HN Dienstleistung absetzen

17. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
SchmickT
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitszimmer und HN Dienstleistung absetzen

Hallo,

ich habe folgende Situation:
An meinem eigengenutzten Haus wurden Reparaturen in Höhe von x€ durchgeführt. Als haushaltsnahe Dienstleistung könnte ich diese absetzen (20% vom Lohnanteil).
Anderseits habe ich ein Arbeitszimmer, dass ich anteilig über die Fläche an den Kosten beteiligen kann (ca. 10%).
Kann ich die selbe Summe x€ sozusagen zweimal (für HN 20% von Lohnanteil von x und Arbeitszimmer 10% von x) ansetzen oder wie muss ich die Kosten aufteilen ?

Danke im voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

10% der Gesamtrechnung gehören als Werbungskosten zum Arbeitszimmer und 90% der Lohnkosten können als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden.

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