Hallo zusammen,
Ich habe zwei Fragen zu meiner Steuererklärung 2019. Ich schildere kurz meine Situation:
- im Oktober 2018 Studium beendet und ersten richtigen Job nach dem Studium begonnen
- mein Arbeitgeber erlaubt mir, zwei Tage die Woche im Homeoffice zu arbeiten. Voraussetzung: ich habe ein geeignetes Arbeitszimmer
- Zudem war klar, dass ich im Mai 2019 mit einer beruflichen Weiterbildung beginne (zahlt mein Arbeitgeber, diese ist aber nicht bei meinem Arbeitgeber) ich nutze das Arbeitszimmer also zu 50% für die berufsbegleitende Weiterbildung (Vollzeitstelle + Weiterbildung nebenher in meiner Freizeit)
- da ich nach dem Studium aus meiner 1-Zimmer Studentenwohnung ausziehen wollte, habe ich entsprechend eine Wohnung mit einem separaten Arbeitszimmer gesucht und gefunden
- Beginn Mietvertrag neue Wohnung: 01.01.2019
- Ende Mietvertrag alte Wohnung: 31.01.2019
Ich habe dazu jetzt zwei Fragen:
- kann ich Miete, Nebenkosten etc anteilig für das Arbeitszimmer ansetzen? Da ich nicht dazu verpflichtet bin, 2x die Woche zu Hause zu arbeiten steht mir dazu ja ein Arbeitsplatz in der Firma zur Verfügung, für die Weiterbildung allerdings nicht
FIktives Beispiel:
1000 Euro Miete, Wohnung 100m2, Büro 10m2, 50% für die Weiterbildung genutzt:
1000 x 12 x 10/100 x 0.5 = 600
- kann ich die Umzugskosten absetzen?
Die neue Wohnung liegt zum einen etwas näher am Arbeitsplatz, zum anderen spare ich mir durch Homeoffice 2 Tage die Woche Fahrtweg.
- Fahrtweg alte Wohnung (mit ÖPNV): 5x 68 Minuten, jeweils hin und zurück:
680 Minuten in der Woche
- Fahrtweg neue Wohnung (mit ÖPNV): 3x 58 Minuten, jeweils hin und zurück, 2x 0 Minuten (Homeoffice): 348 Minuten die Woche
Die Ersparnis liegt bei meiner 5 Tage Woche also bei über einer Stunde am Tag.
Vielen Dank im Voraus
ALF2009
Arbeitszimmer und Umzug
23. Januar 2020
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Frage vom 23. Januar 2020 | 21:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszimmer und Umzug
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#1
Antwort vom 24. Januar 2020 | 08:59
Von
Status: Unbeschreiblich (48392 Beiträge, 17073x hilfreich)
Zitat:kann ich Miete, Nebenkosten etc anteilig für das Arbeitszimmer ansetzen?
Nein, da beim AG ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Zitat:kann ich die Umzugskosten absetzen?
Nein, da die Verkürzung des Arbeitsweges nicht erheblich ist.
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