Arznei- Heil und Hilfsmittel in der Steuererklärung: Grenzsumme?

5. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Enli
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Arznei- Heil und Hilfsmittel in der Steuererklärung: Grenzsumme?

Hallo, freues Neues!

ich hätte eine Frage.
Steuererklärung 2020: gibt es eine untere Grenze in Euro ab welche die Arznei- Heil und Hilfsmittel steuerlich geltend machen kann?

Wenn z.B. eine Grenzsumme ca. 500 Euro gebe, ab welche die Arznei-Kosten steuerlich geltend machen könnte... Dann... wenn die Aufwendungen niedriger als die Grenze liegen, dann lohnte sich nicht damit zu beschäftigen (Bescheinigungen, ärztliche Betstätigungen usw.)

Oder gibt es keine Untergrenze, um Arznei- und Hilfsmittelkosten steuerlich geltend machen?
Wenn die Grenzsumme existiert (für Arbeitnehmer) wie hoch ist die Grenzsumme?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von Enli):
Steuererklärung 2020: gibt es eine untere Grenze in Euro ab welche die Arznei- Heil und Hilfsmittel steuerlich geltend machen kann?

Ja, die "zumutbare Belastung", die sich aus § 33 EStG ergibt.
Ist individuell.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Enli
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
§ 33 EStG


Vielen dank.

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