Hallo!
In meinem Steuerbescheid vom Jahr 2007 stand, dass ich die Arztrechnungen, die ich in der Steuererklärung angegeben habe, aufbewahren soll, damit ich sie im Jahr 2008 wieder angeben kann.
Kann mir jemand sagen, wieso man dies nochmals angeben darf? Gilt dies auch für andere Ausgaben?
Danke.
Gruß, Chris
Arztrechnungen 2007 in Steuerklärung 2008
12. Januar 2009
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Frage vom 12. Januar 2009 | 15:40
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Arztrechnungen 2007 in Steuerklärung 2008
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