Ich betreue zukünftig eine GmbH & atypisch still. Der Mandatsvertrag mit der GmbH schließt m.E. nicht die Erstellung der GuE der atypisch stillen Gesellschaft ein, sondern nur die Steuererklärungen und den Jahresabschluss der GmbH.
Mir stellt sich deshalb die Frage mit wem ich den Mandatsvertrag für die Erstellung der GuE der atypisch stillen Gesellschaft schließe? Als reine Innengesellschaft kann mich ja die atypisch stille Gesellschaft m.E. nicht beauftragen.
Sofern ich den Mandatsvertrag mit der GmbH sowie dem atypisch stillen Gesellschafter schließe, würde ich die Rechnung entsprechend dem Anteil am Gewinn der GmbH aufteilen?
Über Ihre Erfahrungen wäre ich dankbar.
Atypisch stille Gesellschaft / Mandatsvertrag
9. November 2023
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Frage vom 9. November 2023 | 15:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Atypisch stille Gesellschaft / Mandatsvertrag
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
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