Atypisch stille Gesellschaft / Mandatsvertrag

9. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
StB2020
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Atypisch stille Gesellschaft / Mandatsvertrag

Ich betreue zukünftig eine GmbH & atypisch still. Der Mandatsvertrag mit der GmbH schließt m.E. nicht die Erstellung der GuE der atypisch stillen Gesellschaft ein, sondern nur die Steuererklärungen und den Jahresabschluss der GmbH.

Mir stellt sich deshalb die Frage mit wem ich den Mandatsvertrag für die Erstellung der GuE der atypisch stillen Gesellschaft schließe? Als reine Innengesellschaft kann mich ja die atypisch stille Gesellschaft m.E. nicht beauftragen.

Sofern ich den Mandatsvertrag mit der GmbH sowie dem atypisch stillen Gesellschafter schließe, würde ich die Rechnung entsprechend dem Anteil am Gewinn der GmbH aufteilen?

Über Ihre Erfahrungen wäre ich dankbar.




1 Antwort
Sortierung:

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.418 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.189 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.