Au Pair steuerlich absetzen

28. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)
Au Pair steuerlich absetzen

Hallo,
wir haben vor, ein Au Pair zu uns einzuladen. Dessen Kosten können ja auch als Betreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden (beide Ehepartner berufstätig).

Stimmt meine Rechnung ?
260 EUR Taschengeld + 40 EUR Versicherung für Au Pair/Monat = 3600 EUR/Jahr

Dazu 300 EUR Vermittlungsgebühr + 100 EUR Sprachkurs + ca. 500 EUR Jahreskarte öffentliche Verkerhsmittel = 900 EUR

Zwischensumme 4.500 EUR

Dazu Kindergarten + Hort zusammen 220 EUR/Monat = 2.640 EUR
Gesamt 7.140 EUR
2/3 davon = 4760 Absetzbar als Betreuungskosten, somit Freibetrag/Monat für LSK = 396 EUR ????

mfg
Thomas

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Bundesfinanzministerium vom 19.1.2007 - IV C 4 - S 2221 - 2/07

5 Bei Aufnahme eines Au-pairs in eine Familie fallen in der Regel sowohl Aufwendungen für die Betreuung der Kinder als auch für leichte Hausarbeiten an. Wird in einem solchen Fall der Umfang der Kinderbetreuungskosten nicht nachgewiesen (z.B. durch Festlegung der Tätigkeiten im Vertrag und entsprechende Aufteilung des Entgelts), kann ein Anteil von 50 Prozent der Gesamtaufwendungen als Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden.



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