Aufforderung für Abgabe Steuererklärung

24. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.05.2022 16:06:13
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Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufforderung für Abgabe Steuererklärung

Hallo zusammen,

ich habe ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, dass ich von 2019 eine Steuererklärung einreichen soll, weil ich zwei Arbeitsverhältnisse gleichzeitig hatte.
2019 hatte ich für 2,5 Monate zwei Werkstudentenstellen gleichzeitig.
Ich wusste nicht, dass ich deswegen eine Steuererklärung abgeben muss. Eigentlich hatte ich mich erkundigt und die Auskunft erhalten, dass es nicht nötig sei…
Naja, in jedem Fall wollte ich jetzt gerne wissen, ob ich mit Strafzahlungen rechnen muss, weil ich die Steuererklärung demnach ja viel zu spät abgeben werde?
Auf dem Schreiben steht, dass ich es bis Ende Juni einreichen muss & sie ansonsten die Steuern schätzen werden. Bedeutet das, sofern ich es bis Ende Juni einreiche, ich keine Strafzahlungen (egal ob ich nachzahlen muss oder was zurückbekomme) befürchten muss?
Dann noch die nächste Frage, man kann ja anscheinend auch eine Fristverlängerung beantragen. Wie lange kann man das denn ausreizen? Ich bin gerade in den Endzügen meiner Masterarbeit und habe leider aktuell absolut keine Zeit mich darum zu kümmern. Habe das auch noch nie gemacht & würde daher wahrscheinlich mehrere Tage dran sitzen. Ein Steuerberater kann ich mir nicht leisten.

Und wieso in alles in der Welt kommt das Finanzamt fast drei Jahre später damit und gibt mir dann noch nicht mal sechs Wochen Zeit?!

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16 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Sofern sich keine Nachzahlung ergibt, und das dürfte unwahrscheinlich sein, gibt es auch keine Strafzahlung. Eine Fristverlängerung dürfte es allerdings kaum geben. Und wieso man mehrere Tage an einer Erklärung sitzt, in die man nichts als Bruttolohn, gezahlte Steuer und gezahlten Soli eintragen muss (plus simpler Angaben wie Adresse und Kontonummer), erschließt sich mir nicht so ganz...

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12325.05.2022 16:06:13
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja man kann ja als Student alles mögliche geltend machen, wie mein Auslandssemester, Umzug usw. & hinzu kommt, dass ich das noch nie gemacht habe. Alleine dieses Elster zu beantragen soll ja schon 10 Tage dauern. Dann bin ich zwei Wochen gar nicht zuhause (Uni-Exkursion) & danach habe ich eine sehr wichtige Prüfung…
Ja, ich gehe mal davon aus, dass ich eine Rückzahlung zu meinen Gunsten erhalte, aber hier trotzdem die Frage, ob ich mit einer Strafzahlung rechnen muss? Also ich meine, ob es evtl. von dem Betrag, den ich zurückbekomme, abgezogen wird oder so?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Sicher kann man "alles mögliche abziehen" - das lohnt sich bloß überhaupt nicht, wenn man mit dem Einkommen unter 10.168 Euro bleibt, und das wird ja hier der Fall sein. Dann liegt die Steuer nämlich bei null Euro und man kriegt alles wieder, was man an Steuer bezahlt hat, weswegen die Angabe irgendwelcher Kosten komplett sinnfrei ist.
Die Frage nach einer Strafzahlung habe ich schon beantwortet: "Solange sich keine Nachzahlung ergibt, gibt es keine Strafzahlung" - was genau verstehen Sie daran nicht? Und übrigens heißt die Strafzahlung "Verspätungszuschlag".

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Nachtrag: Man muss auch kein Elster beantragen - alle Steuerformulare finden Sie online zum Ausdrucken. Und dann einfach mit der Post schicken...

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#5
 Von 
guest-12325.05.2022 16:06:13
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe aber über 10.000 € verdient. Insgesamt glaube um die 11.500 €.
Daher nochmal die Frage nach dem „Versäumniszuschlag"?
Außerdem möchte ich den Verlustvortrag geltend machen, daher lohnt sich die ganze Angabe mit sonstigen Sachen, die man als Student hat, eben schon.
Und was ich an der Nachzahlung nicht verstehe: Ich gehe mal davon aus, dass ich alle gezahlten Steuern zurückbekomme, auch wenn ich etwas über den 10.168 € verdient habe. Aber dennoch verstehe ich nicht, ob dann auf den Betrag, den man zurückbekommt, ein Versäumniszuschlag anfällt. Also ob der Betrag, den man zurückbekommt, sozusagen geringer ist, weil der Versäumniszuschlag abgezogen wird?
Ja, das mit den Steuerformularen zum Drucken habe ich auch gelesen. Mal davon abgesehen, dass ich erstmal schauen müsste, wo ich drucken kann, habe ich schon mal keine Ahnung, welches Formular man da braucht…. Habe hier aber von jemand schon gehört, dass die ganzen Felder um die ganzen Uni-Ausgaben einzutragen, viel zu klein sind…

Und wieso in alles in der Welt, kommt das Finanzamt dann erst plötzlich fast drei Jahre später darauf, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss?! Wieso haben die das nicht schon viel früher mir mitgeteilt und wieso jetzt?!

-- Editiert von ähmjaa am 24.05.2022 19:01

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Und Sie hatten Werbungskosten von mehr als 11.500 Euro? Sonst gibt es nämlich keinen Verlustvortrag. Was den Verspätungszuschlag angeht: Der fällt an, wenn eine Nachzahlung anfällt. Bei Ihnen fällt offenbar keine Nachzahlung an. Bei 11.500 Euro sollte man allerdings ein paar Kosten angeben, um unter die 10.168 Euro zu kommen - da sollten aber gezahlte RV- und KV-Beiträge reichen.
Was die "drei Jahre später" anbelangt: Jeder hat sich selbst um seine steuerlichen Pflichten zu kümmern. Tut man das nicht, kommen halt solche Briefe. Ob die dann nach einem, zwei oder drei Jahren kommen, ist rein zufällig...

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
guest-12325.05.2022 16:06:13
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ahhh, kann man das also so verstehen: Ich müsste 2019 so um die 1200 € an KV bezahlt haben (muss selbst bezahlt werden, da über 25). Dh im Prinzip hätte ich bei einem Einkommen von 11.500 € dann nur noch 10.300 €, die steuerlich relevant sind, richtig? Wenn ich sonst noch ein paar Bücher, die Fahrten zur Arbeit, den Semesterbeitrag usw. angebe, bin ich ja ohne Probleme unter den 10.168 €. Oder verstehe ich es was falsch?
Um das ganze aber noch komplizierter zu machen, ich habe Bafög erhalten, wofür ich Geld für die KV erhalten habe, allerdings muss man aber vom Bafög ja die Hälfte zurückzahlen & ich habe auch nicht für ganz 2019 Bafög erhalten. Wie rechnet sich das dann? Muss man Bafög überhaupt angeben?

Und zu dem Verlustvortrag, also Werbungskosten in Höhe von 11.500 € hatte ich 2019 natürlich nicht, aber ich war 2018 und im Januar 2019 im Auslandssemester & da könnte ich sicherlich einiges geltend machen. Da ich 2018 aber kein Einkommen hatte, kann ich jetzt selbst nur spekulieren, ob ich mit dem Verlustvortrag von 2018 und den Werbungskosten von 2019 nicht doch über die 11.500 € komme. Würde es aber mal nicht ganz ausschließen…

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

2018 und 2019 dürften Sie doch übrigens noch im Bachelor gewesen sein: Dafür ist gar kein Verlustvortrag möglich, wenn Sie nicht schon vorher eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hatten - Stichwort "Erstausbildung".

-- Editiert von muemmel am 24.05.2022 19:34

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Wegen der Kosten für 2019 - man hat Ihnen doch da Rentenversicherungsbeiträge vom Lohn abgezogen: Auch die können Sie geltend machen. Und nein, Bafög muss man nicht angeben. Und ja, KV-Beiträge kann man angeben, egal wo das Geld dafür herkam.

-- Editiert von muemmel am 24.05.2022 19:39

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
guest-12325.05.2022 16:06:13
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ähm nein, ich war auch 2018 bereits im Master. Ich sage nur Corona…

Zwei Fragen noch, ich hatte ja eine der beiden Stellen auf Lohnsteuerklasse 1 angemeldet und die andere auf Lohnsteuerklasse 6. Was ich nun nicht verstehe, kann es sein, dass ich hier beim Solidaritätszuschlag noch was nachzahlen muss? Da sind mir bei beiden Stellen pro Monat nämlich nur ein paar Euro abgezogen worden…
Könntest du mir eventuell auch sagen, welche Formulare ich online brauche? Das sind ja jede Menge für mich unerklärliche Formulare. Ich habe natürlich keine Mieteinnahmen, irgendwelche Aktien oder was da sonst noch dazukommt…

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat (von ähmjaa):
Ich müsste 2019 so um die 1200 € an KV bezahlt haben (muss selbst bezahlt werden, da über 25). Dh im Prinzip hätte ich bei einem Einkommen von 11.500 € dann nur noch 10.300 €, die steuerlich relevant sind, richtig?


Und zusätzlich gibt es noch eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000€ und schon bist Du ganz nah dran am Grundfreibetrag, der 9.168€ in 2019 betragen hat.

Zitat (von ähmjaa):
Wenn ich sonst noch ein paar Bücher, die Fahrten zur Arbeit, den Semesterbeitrag usw. angebe,


Das wirkt sich erst aus, wenn es den Werbungskostenpauschbetrag von 1.000€ überschreitet.

Da kann man besser noch ein paar Sonderausgaben zusammenkratzen, wie z.B. die Privat- und/oder KfZ-Haftpflichtversicherung.

Zitat (von ähmjaa):
Da ich 2018 aber kein Einkommen hatte, kann ich jetzt selbst nur spekulieren, ob ich mit dem Verlustvortrag von 2018 und den Werbungskosten von 2019 nicht doch über die 11.500 € komme. Würde es aber mal nicht ganz ausschließen…


Wenn Du 2018 bereits im Master warst, dann kannst Du für 2018 auch eine Steuererklärung abgeben und einen Verlustvortrag generieren. Damit kommst Du dann in 2019 ziemlich sicher unter den Grundfreibetrag.

Zitat (von ähmjaa):
Könntest du mir eventuell auch sagen, welche Formulare ich online brauche?


Natürlich den Hauptvordruck, dann die Anlage N und die Anlage Vorsorgeaufwand.

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#12
 Von 
guest-12325.05.2022 16:06:13
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank.
Kann man die KfZ-Versicherung auch angeben, wenn das Auto auf meine Mutter gemeldet ist? Laut Kaufvertrag ist es aber mein Auto & ich bin auch die einzige, die es nutzt und sämtliche Kosten für das Auto bezahlt.
Sind also so Sachen wie Semesterbeitrag, Laptop (2018 gekauft), Fahrten zur Uni und zur Arbeit mit dem Auto, Zinsen für Studienkredit, Handykosten, Fahrten zu Bewerbungsgesprächen, Kosten für Bücher, Kontoführungsgebühren, Auswärtsfahrten aufgrund des Studiums + Verpflegungsaufwand, Umzugskosten wegen Praktikum usw. dann praktisch alles Werbungskosten, wo ich in Summe über 1000 € kommen muss, dass es sich lohnt, richtig?

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Sind also so Sachen wie Semesterbeitrag, Laptop (2018 gekauft), Fahrten zur Uni und zur Arbeit mit dem Auto, Zinsen für Studienkredit, Handykosten, Fahrten zu Bewerbungsgesprächen, Kosten für Bücher, Kontoführungsgebühren, Auswärtsfahrten aufgrund des Studiums + Verpflegungsaufwand, Umzugskosten wegen Praktikum usw. dann praktisch alles Werbungskosten, wo ich in Summe über 1000 € kommen muss, dass es sich lohnt, richtig? Ja, richtig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat (von ähmjaa):
Kann man die KfZ-Versicherung auch angeben, wenn das Auto auf meine Mutter gemeldet ist?


Wenn Du die Versicherung bezahlt hast, dann kannst Du sie auch absetzen.

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#15
 Von 
guest-12325.05.2022 16:06:13
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, vielen Dank für eure Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
gzw
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

(Unfug editiert)

-- Editiert von Moderator am 27.05.2022 12:29

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