Aufforderung vom Finanzamt.
Ich habe vom Finanzamt die Aufforderung erhalten ab sofort einen Nachweis für meine Heimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung einzureichen.
Meine Frage.
Ich habe die Aufforderung erhalten ohne Angabe einer Frist um zu widersprechen. Inwieweit muss ich dieser Aufforderung widersprechen? Wenn ich nicht widerspreche, muss ich dann davon ausgehen, dass Sie sich auf bei der kommenden Einkommenssteuererklärung auf ihr Schreiben bezieht und mit mir nicht darüber "verhandeln" muss.
Besten Dank.
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Aufforderung vom Finanzamt Widersprechen Frist
Hallo Eugenie,
ich habe mich leider nicht deutlich ausgedrueckt.
Es geht um die Steuererklärung für 2010. Für 2009 habe ich es anerkannt bekommen und einen endgültigen Steuerbescheid erhalten.
Das FA verlangt das ich in Zukunft einen Nachweis erbringen soll.
Es geht hier allerdings nur darum, zu klären, ob ich eine Frist einhalten muss wenn Sie in dem Schreiben vom FA nicht festgesetzt ist.
Gruss,
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Das Finanzamt schreibt doch, dass Du bitte bei Einreichung der Steuererklärung 2010 die Familienheimfahrten glaubhaft machen sollst.
Also ist zur Zeit keine Frist zu beachten.
Die Probleme kriegst Du dann mit dem Nachweis!
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Wenn es sich tatsächlich um die Steuererklärung für 2010 handeln sollte (also f.d. Zukunft), dann müssen Sie diese Nachweise auch erst mit der Steuererklärung für 2010 (also bis zum 31.05.2011 bzw. 30.09.2011) bei Ihrem FA einreichen.
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Es handelt sich um dei Steuererklärung fuer 2010, also die erst in 2011 eingereicht wird.
Die Frage bleibt aber:
Muss ich der Aufforderung des Finanzamtes widersprechen oder nicht. Ich werde mit Sicherheit nicht die Nachweise erbringen können, die gefordert werden.
Kann es ein Nachteil sein, innerhalb er 4 Wochen nicht zu reagieren.Im Schreiben vom Amt ist keine Frist genannt.
Besten Dank!
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Ich kann den Nachweis erbringen, aber eben nicht in der Form wie das FA es fordert. Das FA fordert, dass ich mir von dem Fahrer die Fahrt bestätigen lasse.
Die Anbieter der Fahrgelegenheiten weigern sich i.d.R. mir einen Beleg auszustellen aus Angst steuerliche Nachteile zu bekommen. da ich als Mitfahrer allerdings darauf angewiesen bin, bleibt mir nichts anderes übrig.
Ich kann die Fahrten allerdings durch meine Anwesenheit (Kontoauszuege, Eidestaatliche Erklärung von Nachbarn, etc) nachweisen.
Für mich ist entscheidend, dass ich keine Frist versäume.
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@ redskins
Ich würde an Ihrer Stelle überhaupt nicht reagieren und auch zukünftig keine entsprechenden Fahrten mehr in der Steuererklärung angeben, da Sie und/oder Ihre Mitfahrer sich sonst evtl. der Steuerhinterziehung strafbar machen würden.
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quote:
Ich kann die Fahrten allerdings durch meine Anwesenheit (Kontoauszuege, Eidestaatliche Erklärung von Nachbarn, etc) nachweisen.
Das wird nicht reichen.
Wie schon gesagt, es gibt keine Frist.
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@hamburger
danke für den hinweis.
die fahrten haben stattgefunden, es besteht ein rechtlicher anspruch, der mit einer pauschale pro gefahrenem km bestimmt ist, die fahrten müssen lediglich glaubhaft gemacht werden. daher habe ich einen anspruch.
steuerhinterziehung ist nur dann gegeben, wenn die fahrten nicht stattgefunden haben.
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@ redskins
Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe ist auch dann gegeben, wenn Ihre Mitfahrer auch jeweils die Pauschale gegenüber dem FA geltend machen. Warum sonst will man Ihnen dies nicht bestätigen???
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