Aufforderung zur Abgabe EÜR rückwirkend, obwohl Steuernummer neu

10. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Meterholz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufforderung zur Abgabe EÜR rückwirkend, obwohl Steuernummer neu

Hallo zusammen,

ich habe vor einigen Monaten eine neue Stuernummer für Umsatzsteuer/Gewinnermittlung nach §4 Abs3 EStG bekommen, und am Samstag bekam ich Post vom FA, dass ich von 2019/2020 bis 2021/2022 rückwirkend die EÜR abgeben soll , mit Frist bis 26.07.2023. In den Jahren hab ich ganz normal meine Einkommensteuererklärung vorgenommen, die wurde auch immer bearbeitet.

In den Jahren hatte ich noch nie die Steuernummer, auf die nun Bezug genommen wird.
WIeso die neue Steuernummer ? Keine Ahnung, hier haben zwei Finanzämter fusioniert und jeder, der bis jetzt eine Steuernummer hatte, aber noch landwirtschaftliche Flächen hat oder Beteilugungen, bekam eine zweite Steuernummer.

Wie gehe ich nun am Besten vor ?
Moniere ich beim FA die Schreiben ?
Wie formuliere ich ein solches Schreiben ?

Danke für Eure Unterstützung.

Meterholz

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18 Antworten
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#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Meterholz):
den Jahren hab ich ganz normal meine Einkommensteuererklärung vorgenommen, die wurde auch immer bearbeitet.
Aber keine EÜR abgegeben? Obwohl Du dazu verpflichtet warst?

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#2
 Von 
Meterholz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Aber keine EÜR abgegeben? Obwohl Du dazu verpflichtet warst?


Ich habe alle Einkünfte in der entsprechenden Anlage L vorgenommen.
Einnahmen aus Pacht sowie aus der Forst.
Das wurde seit Überschreibung des Hofes ( 2017 ) ohne Beanstandung seitens FA akzeptiert.

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Meterholz):
Das wurde seit Überschreibung des Hofes ( 2017 ) ohne Beanstandung seitens FA akzeptiert.
Merkwürdig, denn es gilt: "Für jeden Betrieb ist zusätzlich eine Bilanz, eine Anlage 13a
oder eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln." Und diese Pflicht existiert auf jeden Fall seit 2017.



-- Editiert von User am 10. Juli 2023 11:32

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#4
 Von 
Meterholz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Für jeden Betrieb ist zusätzlich eine Bilanz, eine Anlage 13a
oder eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln.


Ich betreibe ja keine Landwirtschaft mehr, sondern habe nur Pachteinnahmen und Beteilungung aus der Forst im Jahr ( < 1500 EUR ). Sonst habe ich nichts, keine Subventionen, kein "grünes" Kennzeichen o.ä.

Daher bin ich ja maximal verwirrt.....

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13439 Beiträge, 4307x hilfreich)

Hallo,

wo siehst du ein Problem?
Du reichst einfach die geforderten EÜRs mit deiner aktuelle Steuernummer ein (das ist doch die, auf die jetzt Bezug genommen wird, oder?).

Stefan

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#6
 Von 
Meterholz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

@reckoner : Es geht mir hier darum, wieso hier jahrelang die Angabe der Einnahmen mit Anlage L akzeptiert wurde und nun plötzlich mit knapp 3 Wochen Frist die Angabe ebendieser Daten unter einer neuen Steuernummer verlangt wird. Ist ja nicht so, dass alles schon mit der Einkommensteuer verrechnet wurde.
Zumal das FA auf Nachfrage nicht kooperativ war und nur salopp sagte, wenn es da steht, müssen sie es einreichen. Ohne auch hier auf einen Grund einzugehen bzw. zu nennen.

Ja natürlich könnte ich das via elster einreichen, aber ohne das ich einen Grund benannt bekomme, weil eben die bezugnehmende Steuernummer kein Jahr alt ist, ergo bis Anfang 2023 keinerlei EÜR abgeben konnte. Und ich niemals nur den Hauch einer Aufforderung ( ohne Frist und Drohungen von Bussgeldern ) zur Abgabe einer EÜR bekommen habe.

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#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Meterholz):
Ich betreibe ja keine Landwirtschaft mehr, sondern habe nur Pachteinnahmen und Beteilungung aus der Forst im Jahr ( < 1500 EUR ).
Für Anlage L ist eine EÜR einzureichen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13439 Beiträge, 4307x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es geht mir hier darum, wieso hier jahrelang die Angabe der Einnahmen mit Anlage L akzeptiert wurde
Oft liegt es daran, dass ein neuer Sachbearbeiter zuständig ist.
Es ist aber auch egal, das Finanzamt kann sich in solchen Punkten immer umentscheiden.

Zitat:
und nun plötzlich mit knapp 3 Wochen Frist die Angabe ebendieser Daten
3 Wochen ist ja nun auch nicht besonders kurz, wenn man bedenkt, dass du die Daten haben müsstest. Aber wenn es wirklich nötig ist wirst du sicher eine zusätziche Frist bekommen, ein formloser Antrag reicht da meiner Erfahrung nach.

Zitat:
unter einer neuen Steuernummer verlangt wird.
Was willst du immer mit "neuer" Nummer? Das ist deine aktuelle, fertig.
Das erinnert mich an Formfehler (Tippfehler etc.) die immer mal wieder ins Spiel gebracht werden. Sowas bringt dir aber selbst wenn du recht hättest maximal etwas Zeit (die du eh hast, s.o.).

Zitat:
Zumal das FA auf Nachfrage nicht kooperativ war und nur salopp sagte, wenn es da steht, müssen sie es einreichen. Ohne auch hier auf einen Grund einzugehen bzw. zu nennen.
Der Grund ist das Gesetz.
Und nicht kooperativ bist hier eher du (erst die EÜR pflichtwidrig nicht einreichen, und dann auf eine Erinnerung patzig reagieren).

Zitat:
Und ich niemals nur den Hauch einer Aufforderung ( ohne Frist und Drohungen von Bussgeldern ) zur Abgabe einer EÜR bekommen habe.
??? - genau das hast du doch jetzt.
Und um Bußgelder geht es doch gar nicht (ein Bußgeld wäre imho rechtswidrig).

Stefan

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#9
 Von 
Meterholz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Für Anlage L ist eine EÜR einzureichen.



mh.. Okay, dann würde es Sinn ergeben ( Hast Du da zufällig eine Gesetzespassage o.ä. ? )

Würde dann die EÜR fir 2019/2020 den Einnahmen entsprechen, die ich 2019 oder 2020 bekommen habe ? ( Pacht und Fostanteile kommen immer erst im Novembe/Dezember rückwirkend )

Wenngleich es mich verwundert, dass ich in den letzten Jahren darauf nicht hingewiesen wurde und alle Steuererklärungen "durchgewunken" worden sind.

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#10
 Von 
Meterholz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Was willst du immer mit "neuer" Nummer? Das ist deine aktuelle, fertig.


Ich habe eine Steuernummer seit Jahren mit meiner Frau zusammen.
Und nun wurde mir ( nur mir ) für den Bereich Umsatzsteuer und §4 Abs. 3 EStG eine zusätzliche ( daher meine ich "neu" ) vergeben. Die alte gilt weiterhin für uns beide bezüglich EInkommensteuer.

Verstehst Du nun, wieso ich hier die Nummer als "neu" bezeichne ?

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13439 Beiträge, 4307x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenngleich es mich verwundert, dass ich in den letzten Jahren darauf nicht hingewiesen wurde und alle Steuererklärungen "durchgewunken" worden sind.
Das wundert mich - und andere hier - ja auch. Und genau deshalb halte ich ein Bußgeld für rechtswidrig..

Zitat:
Verstehst Du nun, wieso ich hier die Nummer als "neu" bezeichne ?
Warum du sie so bezeichnest ist mir klar. Nur nicht, was dich daran stört.
Auch das die Nummer nur für dich persönlich gelten soll sehe ich nicht als Problem. Vielleicht ist sogar genau das der Grund (der "Betrieb" läuft nur auf deinen Namen, richtig?).

Zitat:
Würde dann die EÜR fir 2019/2020 den Einnahmen entsprechen, die ich 2019 oder 2020 bekommen habe ? ( Pacht und Fostanteile kommen immer erst im Novembe/Dezember rückwirkend )
Es handelt sich um ein krummes Geschäftsjahr? Von wann bis wann?

Stefan

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#12
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(256 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Meterholz):
Würde dann die EÜR fir 2019/2020 den Einnahmen entsprechen, die ich 2019 oder 2020 bekommen habe ?


Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft werden die Gewinne der Wirtschaftsjahre auf die betroffenen Kalenderjahre aufgeteilt. Heißt also bei Wirtschaftsjahr 01.07 bis 30.06.:

Gewinn 19/20 = 12.000
Gewinn 20/21 = 18.000
Gewinn 21/22 = 6.000

Einkünfte aus LuF 2020
(12.000 * 6/12 + 18.000 * 6/12) => 15.000
Einkünfte aus LuF 2021
(18.000 * 6/12 + 6.000 × 6/12) => 12.000

Beim Standardwirtschaftsjahr für forstwirtschaftliche Betriebe (01.10. - 30.09.) entsprechend
Einkünfte aus LuF 2020
(12.000 * 9/12 + 18.000 * 3/12) => 13.500
Einkünfte aus LuF 2021
(18.000 * 9/12 + 6.000 * 3/12) => 15.000.

Da die Anlage L aber so aufgebaut ist, dass man sowohl das Wirtschaftsjahr als auch die beiden Wirtschaftsjahresgewinne und die jeweiligen, auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Anteile eintragen muss, kann Dir das doch nichts Neues sein.

Zitat (von Meterholz):
Ich betreibe ja keine Landwirtschaft mehr


Offenbar nicht aktiv, ebenso offenbar wurde der Betrieb aber auch nicht im steuerrechtlichen Sinn aufgegeben - also hast Du einen verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb.

Seit kurzem dürfen alle Land- und Forstwirte (vorher nur reine Gartenbau-, und Forstbetriebe) auch auf das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr umstellen - das Umstellungsjahr ist dann aber ein verlängertes Wirtschaftsjahr (z.B. 01.07.2020 - 31.12.2021), und der Gewinn wird wie oben beschrieben auf 2020 und 2021 verteilt.

-- Editiert von User am 10. Juli 2023 20:47

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116091 Beiträge, 39204x hilfreich)

Zitat (von Meterholz):
Und ich niemals nur den Hauch einer Aufforderung ( ohne Frist und Drohungen von Bussgeldern ) zur Abgabe einer EÜR bekommen habe.

Zitat (von Meterholz"):
Wenngleich es mich verwundert, dass ich in den letzten Jahren darauf nicht hingewiesen wurde

Man wurde aufgefordert und darauf hingewiesen.
Das man es nicht gelesen / ignoriert hat, ist nicht das Problem des FA.



Zitat (von reckoner):
Und genau deshalb halte ich ein Bußgeld für rechtswidrig..

Das sehen Gesetzgeber und Rechtsprechung dummerweise ganz anders ...



Zitat (von Meterholz):
Ohne auch hier auf einen Grund einzugehen bzw. zu nennen.

Das FA kann die Duldung eines rechtswidrigen Zustandes jederzeit beenden.

Wenn das FA auf die Einhaltung von Pflichten des Steuerpflichtigen besteht, muss es diese in der Regel auch nicht substantiiert begründen, der Steuerpflichtige hat seine Pflichten zu kennen.
Eine Begründung wäre zwar nett, aber dafür fehlt wegen Personalmangel meist die Zeit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Meterholz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
der "Betrieb" läuft nur auf deinen Namen, richtig?

Mein Vater hat mir in 2016 das Grundstück und 20.000 qm Wiese/Wald überschrieben.
Für die Wiese erhalte ich 357,15 EUR Pacht im Jahr.
Daher läuft das alles auf meinen Namen, das ist korrekt.

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#15
 Von 
Meterholz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von amz529033-63):
Offenbar nicht aktiv, ebenso offenbar wurde der Betrieb aber auch nicht im steuerrechtlichen Sinn aufgegeben - also hast Du einen verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb.

Ich besitze keine Ländereien, nur Wald/Wiese, von dem die Wiese verpachtet ist für 357,15 EUR / a .
Ackerflächen wurden im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge an meine Schwester übertragen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2022 Beiträge, 702x hilfreich)

Zitat (von Meterholz):
Ich habe eine Steuernummer seit Jahren mit meiner Frau zusammen.
Und nun wurde mir ( nur mir ) für den Bereich Umsatzsteuer und §4 Abs. 3 EStG eine zusätzliche ( daher meine ich "neu" ) vergeben. Die alte gilt weiterhin für uns beide bezüglich EInkommensteuer.

Verstehst Du nun, wieso ich hier die Nummer als "neu" bezeichne ?


Um mal ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen...
In der Finanzverwaltung werden seit einiger (eigentlich schon seit ziemlich langer) Zeit die EDV-Verfahren erneuert.
Im Zuge dieser Erneuerung ist es auch zwingend notwendig, dass wirtschaftliche Tätigkeiten (also auch L+F) nicht mehr auf dem Konto (=Steuernummer) der ESt der Ehegatten erfasst werden.
Für diese muss also ein neues Konto (= neue Steuernummer) angelegt werden.
Das einzige, was mich wundert ist bei Dir, dass es erst jetzt passiert. In den meisten Ämtern sollte das eigentlich schon durchgezogen worden sein.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Meterholz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Das einzige, was mich wundert ist bei Dir, dass es erst jetzt passiert. In den meisten Ämtern sollte das eigentlich schon durchgezogen worden sein.

Hier haben nun zwei FA fusioniert, vielleicht mag das der Grund sein ?
Danke für die Erklärung

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(256 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Meterholz):
Ich besitze keine Ländereien, nur Wald/Wiese, von dem die Wiese verpachtet ist f


Finde den Widerspruch?

bist du eigentlich bei dem geschilderten Ablauf sicher, dass deine Ländereien :wink: noch Betriebsvermögen sind? Wenn sie das nicht mehr sind, wären die Einkünfte nämlich in der Anlage V zu erklären und 10 Jahre nach der Entnahme aus dem BV des Vaters würde ein Verkauf nicht mehr steuerpflichtig sein.



-- Editiert von User am 11. Juli 2023 12:47

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