Aufforderung zur Abgabe Steuererklärung ca? Besteht Abgabepflicht? Nachzahlung?

3. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
briaanrcl
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufforderung zur Abgabe Steuererklärung ca? Besteht Abgabepflicht? Nachzahlung?

Hallo zusammen,

habe eine Aufforderung bekommen die Steuererklärung abzugeben für 2021, sofern ich dazu verpflichtet bin - bin ich das?

bis zum 01.03.23

Hatte für 2020 schon eine abgegeben und damals eine Nachzahlung bekommen.

War 2021 bis Juli in der Ausbildung.
Anschließend war ich im August arbeitslos. Und habe ab dem 01.09 bis zum 31.09 gearbeitet und ab dem 01.10 bei einem neuen Arbeitgeber.

Vom 01.09 - 31.09 habe ich 2500€ brutto verdient.

Ab dem 01.10. dann 2600€

und ab 03.06 dann 2900€ aufgrund einer Gehaltsanpassung.

In der Ausbildung habe ich 1100€ brutto verdient.

Muss ich hier mit einer Nachzahlung rechnen aufgrund der wechselnden Arbeitgeber bzw. Gehälter?

Oder geht das Finanzamt dann immernoch von meinem Gehalt in der Ausbildung aus?

Lohnsteuer wurde ja automatisch ans Finanzamt gezahlt über die Arbeitgeber also sehen sie ja, dass ich mehr verdiene?






-- Editiert von User am 3. Februar 2023 21:35

-- Editiert von User am 3. Februar 2023 23:36

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9 Antworten
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#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

eine Nachzahlung ist sehr unwahrscheinlich, wenn die einzigen Einkünfte aus versteuertem Lohn bestanden haben (der eine Monat arbeitslos wirkt sich da wohl auch nicht aus).
Im Gegenteil ist sogar mit einer Erstattung zu rechnen, da die Höhe des Lohns deutlichen Schwankungen unterlag (1100 vs. 2900). In den Monaten mit viel Lohn wurde soviel Lohnsteuer abgeführt, als wenn du das ganze Jahr so viel verdient hättest (=zu viel Steuern), und in den Monaten der Ausbildung umgekehrt zu wenig. Das "zu viel" ist aber immer mehr als das "zu wenig".

Bei der Nachzahlung 2020 gab es bestimmt noch was anderes außer Lohn (Lohnersatzleistungen?).

Zitat:
Oder geht das Finanzamt dann immernoch von meinem Gehalt in der Ausbildung aus?
Das Finanzamt wird mit deinem wirklichen Bruttolohn rechnen, und zwar mit dem vom ganzen Jahr. Ob du den nun gleichmäßig verteilt bekommen hast oder nicht ist völlig egal.

Zitat:
und ab 03.06 dann 2900€ aufgrund einer Gehaltsanpassung.
Der 03.06 ist unverständlich.

Stefan

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#2
 Von 
briaanrcl
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, erstmal danke für die Antwort!

Meine natürlich den 01.06 - Tippfehler, sorry!

Genau, 2020 gab es Witwenrente (ca 150€, bis Ausbildungsende) da mein Großvater verstorben ist, welcher das Sorgerecht mit meiner Großmutter teilte. Daher vermutlich die Nachzahlung 2020.
Muss ich hier dann mit einer erneuten Nachzahlung wegen der Witwenrente rechnen oder gleicht sich das dann aus ?

Also spielt es quasi keine Rolle das ich bis Juli in der Ausbildung war sprich es werden alle Einkünfte (Nettolohn) zusammengerechnet. Also Ausbildung + Festanstellung? Und das Finanzamt nimmt nicht mein letztes Ausbildungsgehalt als „Grundlage" - hoffe ihr versteht was ich meine.

Bin in der Thematik total unerfahren..und habe das damals 2020 (ich weiß, sehr blöd) über die TaxFix App gemacht.

Zudem steht in dem Erinnerungschreiben das nach dem 19.01.2023 eingegangene Erklärungen / Unterlagen nicht mehr berücksichtigt werden können - was bedeutet das genau?

-- Editiert von User am 4. Februar 2023 00:46

-- Editiert von User am 4. Februar 2023 00:50

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#3
 Von 
briaanrcl
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe eben aber mal in der Steuererklärung von TaxFix nachgesehen, da sehe ich leider nichts von Witwenrente (ich meine aber ich hätte es angegeben) oder wird das mit irgendwas verrechnet?

Wurde dann wahrscheinlich in den Bruttoarbeitslohn + Lohnsteuer eingerechnet oder? Denn wenn ich das zusammenzähle und die 150-160 (weiß es nicht mehr gena) Witwenrente abziehe, komme ich auf ca. 1100 was meinem Ausbilungsgehalt entspricht?

-- Editiert von User am 4. Februar 2023 01:03

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Meine natürlich den 01.06 - Tippfehler, sorry!
Auch das ist unverständlich. Aber ich glaube ich verstehe es jetzt, du meintest den 01.06. des Folgejahres (was mit der fraglichen Steuererklärung aber gar nichts zu tun hat :smile: ).

Zitat:
Genau, 2020 gab es Witwenrente (ca 150€, bis Ausbildungsende) da mein Großvater verstorben ist, welcher das Sorgerecht mit meiner Großmutter teilte. Daher vermutlich die Nachzahlung 2020.
Du meinst Waisenrente, oder?

Zitat:
Muss ich hier dann mit einer erneuten Nachzahlung wegen der Witwenrente rechnen oder gleicht sich das dann aus ?
Da es die Rente nur ein halbes Jahr gab würde ich auch das noch als unbedeutend ansehen (die 2700 sind so viel höher als die 1100 und dadurch würde es eine ordentliche Erstattung geben, da sind die Steuern für den Kleinkram mit abgedeckt), müsste man aber mal durchrechnen.
Es ändert aber nichts, durch die Rente bist du erklärungspflichtig, und durch die Aufforderung auch.

Zitat:
Also spielt es quasi keine Rolle das ich bis Juli in der Ausbildung war sprich es werden alle Einkünfte (Nettolohn) zusammengerechnet. Also Ausbildung + Festanstellung? Und das Finanzamt nimmt nicht mein letztes Ausbildungsgehalt als „Grundlage"
Genau.
Es gibt auch gar keinen Unterschied zwischen Ausbildung und Festanstellung, beides ist Einkommen und wird identisch versteuert. Es ist ein nicht auszurottendes Gerücht, dass Ausbildungsvergütungen steuerfrei sind (das sind sie nur, wenn sie den Grundfreibetrag nicht erreichen, bei richtigem Lohn wäre es aber auch so - wie etwa bei vielen Halbtagskräften).

Zitat:
Zudem steht in dem Erinnerungschreiben das nach dem 19.01.2023 eingegangene Erklärungen / Unterlagen nicht mehr berücksichtigt werden können - was bedeutet das genau?
Damit ist gemeint, dass solche Erklärungen die Mahnung nicht mehr stoppen konnten. Hättest du also zufällig am 20.1. eine Erklärung abgegeben, dann wäre die Mahnung trotzdem rausgegangen (in dem Fall müsstest du sie nicht weiter beachten, du wärst ja der Forderung bereits nachgekommen).

Zitat:
Habe eben aber mal in der Steuererklärung von TaxFix nachgesehen, da sehe ich leider nichts von Witwenrente (ich meine aber ich hätte es angegeben) oder wird das mit irgendwas verrechnet?
Nein, verrechnet wird das eigentlich nicht (oder hast du die Rente über deinen Arbeitgeber bekommen? - keine Ahnung, ob es sowas gibt).
Was aber sein kann ist, dass die Rente gar nicht in der Steuerberechnung auftaucht. Die Leistung ist nämlich steuerfrei. Sie unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass der Steuersatz auf das restliche Einkommen steigt. Das erkennt man nur an einem kleinen Hinweis bei der Berechnung ("zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß §...").

Das Wichtigste ist übrigens, dass die Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden, und da traue ich keiner Software. Fehlen diese, so erhöht sich die Steuer schnell um einen drei- bis vierstelligen Betrag.
Achte also darauf, dass deine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung richtigt erfasst sind. Eigentlich sollte das Finanzamt das zwar auch korrigieren, aber selbst darauf würde ich mich nicht verlassen.

Stefan


-- Editiert von User am 4. Februar 2023 11:57

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#5
 Von 
briaanrcl
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja, wie du sagst - habe mich da mit dem 01.06 vertan war das Folgejahr, sprich 2022. :)

Und ja, ich meine die Waisenrente. Diese wurde auf das Konto meiner Großmutter überwiesen welche es mir dann gab.

Kann es daran gelegen haben?

Im Steuerbescheid 2020ist folgendes angegeben:

- Festgesetzt werden

Einkommenssteuer 188,90
Kirchensteuer 15,04

- ab Steuerabzug vom Lohn

Einkommenssteuer: 21,00 Kirchensteuer 1,68

- Abrechnung Stichtag

Einkommenssteuer: 167,00 Kirchensteuer: 13,36

- mithin zu wenig entrichtet

Einkommenssteuer 167,00 (188-21 siehe oben) Kirchensteuer: 13,36 (15,04 - 1,68)

Somit hatte ich eine Nachzahlung von 180,36€

Liegt das dann an dem von dir erwähnten erhöhten Steuersatz aufgrund der Waisenrente?

Und bei der Rente steht folgendes:

Jahresbetrag: 2888,00
darin enthaltener Anpassungsbetrag 404,00
ab steuerfreier Teil der Rente; 895
steuerpflichtiger Anteil: 1993,00

1993
minus Renten und Leistungen ab Werbungskosten Pauschbetrag:

Einkünfte: 1891€






-- Editiert von User am 4. Februar 2023 13:40

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

ja, natürlich.
In 2020 hattest du vermutlich ein in etwa gleichbleibendes Einkommen, vielleicht hat der Arbeitgeber sogar einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht. Beides hat zur Folge, dass die abgeführte Lohnsteuer ungefähr gestimmt hat.
Wenn dann noch etwas unversteuertes hinzukommt, dann mündet das oft in einer Nachzahlung.

Im Jahr 2021 stimmte deine Lohnsteuer hingegen absolut nicht (sie war deutlich zu hoch), daher gibt es imho sogar mit Rente und Arbeitslosengeld eine Erstattung; aber ohne Gewähr.

Oben hatte ich mich übrigens ein wenig vertan, die Rente unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, sondern ist mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig (ich würde überschlägig vielleicht 100 Euro p.m. annehmen).

Stefan

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#7
 Von 
briaanrcl
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, danke für die ausführliche Antwort.

Werde dann am Montag gleich zur Lohnsteuerhilfe gehen und hoffe, dass die das noch rechtzeitig bearbeiten können den die Frist wurde bis zum 01.03 gesetzt. Ansonsten kann ich die ja bestimmt verlängern, oder?

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ich nichts nachzahlen muss. Ob dann eine Erstattung kommt, werde ich ja dann sehen :)

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

bei den Lohnsteuerhilfevereinen fängt der Run jetzt gerade an würde ich sagen.
Aber verlängern geht bestimmt noch mal.

Stefan

PS: Berichte doch später mal, ob ich richtig lag mit meinen Prognosen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
briaanrcl
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das habe ich mir schon fast gedacht.

Werde mal montag beim FA anrufen und nachfragen bzgl. Verlängerung.

Und werde mich dann auch bzgl. deiner Prognosen melden.

Vorab schonmal ein großes Dankeschön meinerseits! war gestern etwas überrumpelt von der ganzen Thematik - ich glaube keiner sieht gerne Post vom Finanzamt im Briefkasten gerne ..

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