Hallo,
ich habe eine allgemein Frage zum Steuerrecht.
Welche Steuersubjekte werden vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert?
Grundsätzlich sind Steuererklärungen ja Bringschulden.
Aber wenn nun ein Steuersubjekt nicht "bringt", was macht dann das FA?
Gruß Henriette
Aufforderung zur Steuererklärung?
29. September 2024
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Frage vom 29. September 2024 | 16:48
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufforderung zur Steuererklärung?
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#1
Antwort vom 29. September 2024 | 17:03
Von
Status: Junior-Partner (5144 Beiträge, 1225x hilfreich)
ZitatAber wenn nun ein Steuersubjekt nicht "bringt", was macht dann das FA? :
Besteuerungsgrundlagen schätzen, Verspätungszuschläge, Zwangsgeld...
#2
Antwort vom 29. September 2024 | 17:06
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatBesteuerungsgrundlagen schätzen, Verspätungszuschläge, Zwangsgeld... :
Eventuell auch: nichts?
Also auch keine Aufforderung oder ähnliches?
In den Gesetzen habe ich dazu nichts gefunden. Ist das eventuell auf der Ebene VwV gereglt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. September 2024 | 17:18
Von
Status: Unbeschreiblich (33396 Beiträge, 17433x hilfreich)
Kommt drauf an - z. B. über bezogene Lohnersatzleistungen weiss das FA ja Bescheid: Da kommt eigentlich immer irgendwann die Aufforderung zur Erklärung.
#4
Antwort vom 29. September 2024 | 17:23
Von
Status: Junior-Partner (5144 Beiträge, 1225x hilfreich)
ZitatEventuell auch: nichts? :
Also auch keine Aufforderung oder ähnliches?
Möglich. Ändert aber nichts an der Pflicht. Und wenn es später durch eine KM oder andere Ermittlungen rauskommt, wird es teuer.
Verspätungszuschläge betragen ab einer gewissen Verspätung mindestens 25 Euro je Monat (0,25% der Nachzahlung).
#5
Antwort vom 29. September 2024 | 18:21
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatMöglich. Ändert aber nichts an der Pflicht. :
Nehmen wir an, Steuersubjekt S hat die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, macht die aber nicht.
Dem Finanzamt ist das ganz recht, weshalb es keine Aufforderung verschickt.
Herr H ist dadurch indirekt betroffen, findet aber keinen Hebel, das Finanzamt zu verpflichten, S zu verpflichten.
(Hört sich kompliziert an. Und ist es auch.)
#6
Antwort vom 29. September 2024 | 19:05
Von
Status: Junior-Partner (5144 Beiträge, 1225x hilfreich)
Irgendwie kommt mir der Sachverhalt bekannt vor...
Warum sollte es dem FA recht sein?
H könnte doch eine Anzeige machen. Wenn er der Auffassung ist, dass das Finanzamt sich nicht dafür interessiere, kann er sich ja an die übergeordnete Behörde wenden.
Ob es Erfolg hat, bleibt natürlich fraglich. In jedem Fall wird H kein Feedback erhalten.
#7
Antwort vom 29. September 2024 | 19:15
Von
Status: Praktikant (698 Beiträge, 467x hilfreich)
Zitat:Irgendwie kommt mir der Sachverhalt bekannt vor...
Mir auch. Und siehe da, das hatten wir schon mal: https://www.123recht.de/forum/steuerrecht/Beharren-bei-Feststellungserklaerung-__f623059.html Daher als Doppelpost geschlossen.
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