Aufforderung zur Steuererklärung?

29. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Henriette Bimmelbahn
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufforderung zur Steuererklärung?

Hallo,

ich habe eine allgemein Frage zum Steuerrecht.

Welche Steuersubjekte werden vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert?

Grundsätzlich sind Steuererklärungen ja Bringschulden.
Aber wenn nun ein Steuersubjekt nicht "bringt", was macht dann das FA?

Gruß Henriette

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5144 Beiträge, 1225x hilfreich)

Zitat (von Henriette Bimmelbahn):
Aber wenn nun ein Steuersubjekt nicht "bringt", was macht dann das FA?

Besteuerungsgrundlagen schätzen, Verspätungszuschläge, Zwangsgeld...

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Henriette Bimmelbahn
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Besteuerungsgrundlagen schätzen, Verspätungszuschläge, Zwangsgeld...


Eventuell auch: nichts?

Also auch keine Aufforderung oder ähnliches?

In den Gesetzen habe ich dazu nichts gefunden. Ist das eventuell auf der Ebene VwV gereglt?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33396 Beiträge, 17433x hilfreich)

Kommt drauf an - z. B. über bezogene Lohnersatzleistungen weiss das FA ja Bescheid: Da kommt eigentlich immer irgendwann die Aufforderung zur Erklärung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5144 Beiträge, 1225x hilfreich)

Zitat (von Henriette Bimmelbahn):
Eventuell auch: nichts?

Also auch keine Aufforderung oder ähnliches?

Möglich. Ändert aber nichts an der Pflicht. Und wenn es später durch eine KM oder andere Ermittlungen rauskommt, wird es teuer.
Verspätungszuschläge betragen ab einer gewissen Verspätung mindestens 25 Euro je Monat (0,25% der Nachzahlung).

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Henriette Bimmelbahn
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Möglich. Ändert aber nichts an der Pflicht.


Nehmen wir an, Steuersubjekt S hat die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, macht die aber nicht.

Dem Finanzamt ist das ganz recht, weshalb es keine Aufforderung verschickt.

Herr H ist dadurch indirekt betroffen, findet aber keinen Hebel, das Finanzamt zu verpflichten, S zu verpflichten.

(Hört sich kompliziert an. Und ist es auch.)

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5144 Beiträge, 1225x hilfreich)

Irgendwie kommt mir der Sachverhalt bekannt vor...

Warum sollte es dem FA recht sein?

H könnte doch eine Anzeige machen. Wenn er der Auffassung ist, dass das Finanzamt sich nicht dafür interessiere, kann er sich ja an die übergeordnete Behörde wenden.
Ob es Erfolg hat, bleibt natürlich fraglich. In jedem Fall wird H kein Feedback erhalten.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#7
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 467x hilfreich)
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