Hallo,
ich wurde vom Finanzamt aufgefordert, für 2015 eine Steuererklärung abzugeben. Ich habe am 15.8.15 ein Kleinunternehmen im Nebenerwerb gegründet. Im Nebenerwerb deshalb, weil ich noch auf der Suche nach einer Festeinstellung war. Ich habe im Jahr 2015 keine Einkünfte gehabt. Ich habe nicht einmal Arbeitslosengeld empfangen. Das Kleinunternehmen brachte eher kleinere Umsätze. Hier mal 10€, da mal 15€...
Was kann ich jetzt machen, dass das Finanzamt mir das glaubt?
Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen.
Aufforderung zur Steuererklärung aber kein Einkommen
22. August 2016
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Frage vom 22. August 2016 | 22:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufforderung zur Steuererklärung aber kein Einkommen
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#1
Antwort vom 22. August 2016 | 22:25
Von
Status: Philosoph (13743 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
das Finanzamt wird sich - und dann dich - fragen, wovon du denn gelebt hast, so ganz ohne Einkommen.
Vielleicht erkennst du den Widerspruch ja selber.Zitat:Ich habe im Jahr 2015 keine Einkünfte gehabt. Ich habe nicht einmal Arbeitslosengeld empfangen. Das Kleinunternehmen brachte eher kleinere Umsätze. Hier mal 10€, da mal 15€..
Stefan
#2
Antwort vom 23. August 2016 | 09:21
Von
Status: Weiser (17007 Beiträge, 5896x hilfreich)
ZitatWas kann ich jetzt machen, dass das Finanzamt mir das glaubt? :
Nachweisen, dass dein angespartes Vermögen in 2015 immer geringer geworden ist, denn ansonsten ist deine Aussage völlig unglaubwürdig.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. August 2016 | 10:15
Von
Status: Philosoph (13743 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Meinst du wirklich?Zitat:Nachweisen, dass dein angespartes Vermögen in 2015 immer geringer geworden ist, denn ansonsten ist deine Aussage völlig unglaubwürdig.
Ich lebe seit Jahren von meinem Vermögen - und es wird trotzdem immer größer.
Probleme mit dem Finanzamt hatte ich aber noch nie.
Außerdem gibt es noch weitere (legale) Möglichkeiten, den Lebensunterhalt sicherzustellen.
Stefan
#4
Antwort vom 23. August 2016 | 15:47
Von
Status: Student (2372 Beiträge, 631x hilfreich)
Und deshalb ist man verpflichtet eine Steuererklärung und eine entsprechende Gewinnermittlung abzugeben und die entsprechenden Belege zur Gewinnermittlung 10 Jahre aufzubewahren!ZitatIch habe am 15.8.15 ein Kleinunternehmen im Nebenerwerb gegründet. Im Nebenerwerb deshalb, weil ich noch auf der Suche nach einer Festeinstellung war. :
Übrigens "nur" weil Steuer null bzw. ein sehr geringes Einkommen rauskommt, rückt nicht gleich die Kavallerie an!
... und die meisten davon sind steuerpflichtig!!!ZitatAußerdem gibt es noch weitere (legale) Möglichkeiten, den Lebensunterhalt sicherzustellen. :
taxpert
#5
Antwort vom 23. August 2016 | 17:30
Von
Status: Philosoph (13743 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Die erste an die ich dachte (Unterstützung durch Angehörige oder Freund/Freundin) ist schon mal nicht steuerpflichtig.Zitat:... und die meisten davon sind steuerpflichtig!!!
Stefan
#6
Antwort vom 23. August 2016 | 19:12
Von
Status: Student (2372 Beiträge, 631x hilfreich)
ZitatHallo, :
Die erste an die ich dachte (Unterstützung durch Angehörige oder Freund/Freundin) ist schon mal nicht steuerpflichtig.Zitat:... und die meisten davon sind steuerpflichtig!!!
Stefan
Solange Oma, Opa, Freund/in entsprechendes Einkommen hat UND man die Unterstützungsleistungen glaubhaft machen kann absolut unproblematisch!
Problematisch wird es immer nur dan, wenn Verwandte aus den "Armenhäusern" Europas" fünf- oder sechsstellige Beträge -natürlich in bar!- zur Verfügung stellen können!
taxpert
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