Auflösung Erbgemeinschaft / Ausbezahlung Geschwister (Schenkungssteuer?)

21. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
kleinerwurm
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Auflösung Erbgemeinschaft / Ausbezahlung Geschwister (Schenkungssteuer?)

Guten Abend,

ich denke, hier handelt es sich um einen Fall, der häufig vorkommt.
Dennoch konnte ich hier nach langer Recherche keine eindeutigen Aussagen finden.

Es geht um das Haus meines Vaters.
Er, mein Bruder und ich sind eine Ergbemeinschaft.
Momentan gehören meinem Bruder und mir je 25% und meinem Vater 50% vom Haus.

Mein Vater will die Erbgemeinschaft jetzt auflösen und alles zu Lebzeiten regeln.
Er überträgt das Haus meinem Bruder (was an bestimmte Auflagen gekoppelt ist z.B. lebenslanges Wohnrecht, Bau einer Einliegerwohnung auf dem Grundstück für den Vater).

Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich eine Ausgleichszahlung erhalten soll, da ich ja meinen Anteil am Haus abtrete. Ich trete also meine Anteile ab, die mir bereits gehören und auch die, die mir durch ein Erbe in Zukunft zustehen würden.

Der Vertrag ist beim Notar schon aufgesetzt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, so handelt es sich hier um eine "gemischte Schenkung".
Mein Vater überträgt meinem Bruder das Haus und fordert ihn im Gegenzug dazu auf, mir eine Abfindung zu zahlen.

Wenn das so gelöst wird, greift dann die Schenkungssteuer unter Geschwistern (es handelt sich hier um mehr als 20.000€ ) oder müssen wir das im Vertrag anders formulieren?

Mein Vater kann mich nicht ausbezahlen, aber ich hab gelesen, dass er in dem Fall denjenigen dazu verpflichten kann, der die Immobilie bekommt.

Und was muss wer in diesem Fall an das Finanzamt melden?


Ich bin Ihnen sehr dankbar für jegliche Hilfe hierbei.

-- Editiert von kleinerwurm am 21.01.2021 20:59

-- Editiert von Moderator am 21.01.2021 21:08

-- Thema wurde verschoben am 21.01.2021 21:08

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32885 Beiträge, 17270x hilfreich)

Und was muss wer in diesem Fall an das Finanzamt melden? Die Meldung geht automatisch über den beteiligten Notar ans Finanzamt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

Zitat:
Wenn das so gelöst wird, greift dann die Schenkungssteuer unter Geschwistern


Nein, auch wenn die Zahlung direkt von Deinem Bruder an Dich erfolgt, gilt das als Schenkung Deines Vaters an Dich.

Zitat:
Und was muss wer in diesem Fall an das Finanzamt melden?


Die Meldung erfolgt durch den Notar.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kleinerwurm
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):

Nein, auch wenn die Zahlung direkt von Deinem Bruder an Dich erfolgt, gilt das als Schenkung Deines Vaters an Dich.


Danke. Gibt es hierzu irgendwelche Paragraphen oder ne Webseite, wo ich das genauer nachprüfen kann?
Ich hab dazu wie gesagt nichts gefunden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

Zitat:
Gibt es hierzu irgendwelche Paragraphen oder ne Webseite, wo ich das genauer nachprüfen kann?


Nein, es gibt aber Urteile des BFH dazu. Im folgenden Urteil wird das vom BFH ganz gut erklärt, obwohl der Streitpunkt darin ein anderer war.

BFH-Urteil vom 23.10.2002 (Az.: II R 71/00)

Ansonsten bitte nach dem Begriff "Gleichstellungsgeld" suchen.

1x Hilfreiche Antwort

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