Auflösung GmbH

27. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Passagier
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auflösung GmbH

Hallo!
Wenn eine GmbH aufgelöst wird und Beteiligungen an anderen Gesellschaften zum Betriebsvermögen gehörten, müssen dann eventuelle stille Reserven in diesen Beteiligungen aufgelöst werden, wenn am Ende der Liquidation das ganze Restvermögen auf den einzigen GmbH-Gesellschafter übertragen wird?
Gruß Passagier

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 467x hilfreich)

Du hast eine GmbH mit Beteiligungen an anderen Gesellschaften, aber keinen Steuerberater ?

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1087x hilfreich)

Wenn eine GmbH liquidiert wird, dann bleibt doch auch kein einziger GmbH-Gesellschafter übrig?!

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Passagier
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon richtig, daß kein Gesellschafter übrigbleibt. Aber der einzige "ehemalige" Gesellschafter möchte die Beteiligung weiterhalten. Allerdings lagern darin stille Reserven.

P.S.: Nein, ich habe keine GmbH und ja, ich habe einen Steuerberater. Geht aber auch nicht um mich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1087x hilfreich)

Wenn eine GmbH liquidiert wird, dann werden ALLE Vermögenswerte zu Geld gemacht und an die Gesellschafter anteilig oder gemäß Gesellschaftervertrag verteilt.
Will ein Gesellschafter bestimmte Werte behalten, (hier z.B. Beteiligungen mit Rücklagen), dann muss der Wert dieser Beteiligung festgestellt werden (evtl. durch Gutachter oder nach Verhandlung mit den anderen Gesellschaftern). Und dann wird verrechnet.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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