Ist es möglich ein Aufrechnungsersuchen zu starten, wenn ein Schuldner Unbekannt verzogen (Versäumnisurteil liegt vor) und der Verdacht der Steuerhinterziehung besteht?
Welche Gründen müssen vorliegen, dass ein Gläubiger dies beim FA prüfen lassen kann, ob und wie der Schuldner Steuern zahlt und unter welcher Adresse das geschieht?
Ist es überhaupt möglich eine Unbekannt verzogene Person über das FA ausfindig zu machen?
Aufrechnungsersuchen bei Unbekannt verzogen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Mit erschließt sich grade nicht die Zielrichtung deiner Frage!!??
Natürlich kannstvdu mit Pfändungsbefehl- und Überweisungsbeschluss Steuerguthaben pfänden.
Natürlich kannst du eine mögliche Steuerhinterziehung anzeigen!
Selbst wenn das FA die Adresse (ermittelt) hat, bekommst du aber keine Auskunft darüber, §30 AO!
Das FA also als kostenfreien Ermittlungsdienst zu missbrauchen funktioniert also nicht.
taxpert
ZitatNatürlich kannstvdu mit Pfändungsbefehl- und Überweisungsbeschluss Steuerguthaben pfänden. :
Kann ich das auch direkt beim FA selbst als Privatperson machen oder benötige ich da einen Anwalt?
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Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kann auch ohne anwaltliche Hilfe beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragt werden!
Ob er im vorliegenden Fall wirklich zielführend ist, kann man wohl dahingestellt lassen! Oder gehst Du wirklich davon aus, dass jemand der unbekannt verzogen ist noch Steuererklärungen abgeben wird, aus denen sich eine Erstattung ergibt, die nicht zuerst mit bestehenden Steuerschulden verrechnet werden?
taxpert
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