Hallo,
ich habe die letzten Jahre aufgrund von Homeoffice-Tätigkeiten meinen Internet- und Telefonanschluss zu 20% (Pauschalabrechnung) steuerlich geltend gemacht.
Nun wird es "kompliziert".
Meine Frau ist seit kurzem Lehrerin und nutzt den Internet- und Telefonanschluss (letzteres mit eigener Rufnummer) nun auch beruflich.
Kann nun nur einer von uns die Kosten pauschaliert geltend machen? Oder Beide jeweils als eigene Werbungskosten?
Wie verhält es sich mit einem Handy, dass sich meine Frau zusätzlich noch angeschafft hat. Mit eben diesem kommuniziert sie auch mit Kollegen und z.T. Eltern. Kann man dieses zusätzlich zum og. Telefonanschluss auch geltend machen?
Vielen Dank und viele Grüße
Aufteilung Kosten Internet- und Telefonanschluss zwischen Ehepartnern
3. März 2018
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Frage vom 3. März 2018 | 12:12
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufteilung Kosten Internet- und Telefonanschluss zwischen Ehepartnern
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#1
Antwort vom 3. März 2018 | 16:33
Von
Status: Master (4842 Beiträge, 1171x hilfreich)
Wenn Sie nachweisen können, dass 40% der Kosten beruflich sind, ist das sicher möglich. Ebenso können die Kosten für ein Handy, dass zusätzlich und ausschließlich für berufliche Zwecke angeschafft wurde. Anhand eines EVN wird man die Anteile im Zweifel schließlich aufschlüsseln können.
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