Aufteilung der Kinder auf die Lohnsteuerkarte

16. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jack56895
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufteilung der Kinder auf die Lohnsteuerkarte

Guten Abend zusammen.
Mein Name ist Jakob. Ich bin 38 Jahre alt und arbeite im öffentlichen Dienst.
Ich habe 3 Kinder und bin verheiratet.

Ich habe ein monatliches Bruttoeinkommen von ca. 5200,-
Da meine Frau wegen den Kindern bis jetzt nicht gearbeitet hat, bin ich in Steuerklasse 3 und habe alle 3 Kinder auf meiner Lohnsteuerkarte eingetragen.
Ab dem01.10 fängt meine Frau auf 20Std Basis wieder an zu arbeiten.
Sie wird ein Bruttogehalt von ca. 1400,- für ihre Halbtagsstelle haben.

Ich denke, dass es am sinnvollsten ist, wenn sie in Lohnsteuerklasse 5 geht.
Wie sollen wir aber die Aufteilung der Kinder vornehmen?

Sollen alle 3 Kinder bei mir auf der Lohnsteuerkarte bleiben? Oder ist eine andere Aufteilung besser?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten
LG
Jakob

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Sind Sie in der Kirche? Die Kinderfreibeträge wirken sich nämlich NUR auf Kirchensteuer und Soli aus (und auch das nur in den Klassen 1 bis 4). Und da der Soli demnächst entfällt, könnten Ihnen die KFB zumindest als Nicht-Kirchenmitglied völlig schnuppe sein...

-- Editiert von muemmel am 16.09.2020 21:03

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Jack56895
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo muemmel,

vielen Dank für ihre Antwort.
Ja wir sind beide in der Kirche. Zahle momentan für beide Kirchensteuern und Soli. Ist bei Steuerklasse 3 ja auch nicht so viel.

Wir haben nur etwas Angst, dass wir demnächst einen höheren Betrag an Steuern nachzahlen müssen, wenn meine Frau wieder anfängt zu arbeiten.

LG

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Ich denke, dass es am sinnvollsten ist, wenn sie in Lohnsteuerklasse 5 geht.
Wie sollen wir aber die Aufteilung der Kinder vornehmen?


Da gibt es kein Wahlrecht, da bei Steuerklasse 5 keine Kinderfreibeträge eingetragen werden können.

Zitat:
Wir haben nur etwas Angst, dass wir demnächst einen höheren Betrag an Steuern nachzahlen müssen, wenn meine Frau wieder anfängt zu arbeiten.


Ja, das kann passieren.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Ja wir sind beide in der Kirche. Na, dann behalten Sie die 3 KFB - in der Klasse 5, ich erwähnte es schon, wirken die sich nicht aus, in der Klasse 3 hingegen schon. Im Übrigen müssen Sie dann ohnehin eine Steuererklärung abgeben - da wird steuerlich alles "glattgezogen", egal wer vorher wieviel gezahlt hat.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jack56895
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo muemmel,
Hallo hh,

vielen herzlichen Dank für ihre Antworten. Sie haben mir beide sehr geholfen.

LG
Jakob

0x Hilfreiche Antwort

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