Hallo,
unser Auftragnehmer hat kein Gewerbe und kann somit keine Rechnung schreiben. Nun stellt sich für mich die Frage, wie können wir verfahren? Es handelt sich nicht gerade um einen kleinen Betrag. Wir müssen diesen als Ausgabe beim Finanzamt angeben, können wir aber dann nicht, weil die Rechnung fehlt.
Hat jemand Erfahrung damit und kann mir sagen wie man damit verfahren kann? Kann man darraus vielleicht einen Vertrag als Aushilfe zu kurzfristigen Beschäftigung machen?
Danke!
-- Editiert von Patrick Reymann am 02.09.2008 23:32:43
Auftragnehmer ohne Gewerbe
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Die Gewerbeanmeldung ist keine zwingende Voraussetzung um eine Rechnung schreiben zu können.
Nun stellt sich für mich die Frage, wie können wir verfahren?
Ohne Rechnung keine Zahlung!
Kann man darraus vielleicht einen Vertrag als Aushilfe zu kurzfristigen Beschäftigung machen?
Das wäre wohl am Rande der Legalität. Bedenken solltest Du, dass dann 30% pauschale Abgabe für Euch anfallen. Die würde ich dem Auftragnehmer dann natürlich abziehen.
Hier geht es wohl nicht um die Gewerbeanmeldung, sondern darum, dass der Auftragnehmer das Geld schwarz kassieren will. Wenn er eine Rechnung schreibt, muss er damit rechnen, dass Ihr die Rechnung beim Finanzamt einreicht und dieses dann eine Kontrollmitteilung für seinen Sachbearbeiter schreibt.
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