Hallo,
können die Aufwendungen für den Unterhalt meines studierenden Kindes bei meiner Einkommensteuererklärung steuerlich berücksichtigt werden?
In welcher Höhe?
Gruß
Leo
Aufwendungen für den Unterhalt
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Wenn für das Kind Anspruch auf Kindergeld besteht, dann ist eine steuerliche Berücksichtigung des Unterhaltes nicht möglich.
Nach § 33a Abs. 2 EStG
ist jedoch ein Pauschbetrag von 924€ jährlich für die Berufsausbildung des Kindes als außergewöhnliche Belastung absetzbar, sofern das Kind auswärtig untergebracht ist.
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Vielen Dank, HH!
Bis zur welchen Höhe ist dann die steuerliche Berücksichtigung des Unterhaltes möglich, wenn für das Kind keinen Anspruch auf Kindergeld besteht?
1. Wieviel EUR ?
2. Alle Aufwendungen zu 100 % ?
3. Sind auch die Beiträge für die Krankenversicherung absetzbar?
-- Editiert am 29.11.2009 16:15
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Wenn für das Kind kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht, weil das Kind älter als 25 Jahre alt ist, dann kann nach § 33a Abs. 1 EStG
ein Höchstbetrag von 7.680€ (ab 2010: 8.004€) als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dieser Betrag wird um die eigenen Einkünfte des Kindes gekürzt, soweit diese höher als 624€ pro Jahr liegen.
Das gilt für Unterhaltsleistungen in jeder Form, auch für die Krankenversicherungsbeiträge.
Der o.g. Pauschbetrag von 924€ ist dann jedoch nicht absetzbar.
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Vielen Dank, HH !!!
Alles klar.
Wie ist das jedoch , für den Unterhalt eines Kindes (11 Jahre) im Ausland.
Gelten da die selben Regeln
VG
Ric
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Hi,
im Prinzip schon, wobei der Höchstbetrag von 8004 Euro je nach Land gekürzt wird (z. B. Türkei 4002 Euro).
Gruß vom mümmel
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Hi,
da es ja anscheinend um Brasilien geht - auch da wird der halbe Satz angesetzt.
Gruß vom mümmel
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Nachzulesen unter:
Unterstützung bedürftiger Angehöriger im Ausland.
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