Aufwendungen für die Vergrößerung einer Garage nach §35a(3EStG) absetzbar ?
Die Aufwendungen für die Vergrößerung einer Garage stellen nach Ansicht meines Finanzamtes keine Aufwendungen i.S.d. §35a(3)EStG dar. Ist das wirklich geltenden Rechtslage ?
Die Garage ist über 50 Jahre alt und musste vergrößert werden, um sie überhaupt zeitgemäß für ein Auto nutzen zu können. Dabei wurde nicht mal die Fläche vergrößert sondern nur das Eingangstor, damit man bequemer rein - und rausfahren kann.
Lohnt sich ein Widerspruch und kennt jemand Präzedenzfälle, die man anführen kann ?
Aufwendungen für die Vergrößerung einer Garage nach §35a(3EStG) absetzbar ?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Und warum ist Dein FA dieser Meinung?
Ich sehe hier schon den geforderten "räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem Haushalt".
Die Lohnkosten wären IMHO absetzbar.
Einspruch einlegen und ggf. die Entscheidung der Rechtsbehelfsstelle abwarten. Sollte diese auch negativ sein kann man sich immer noch überlegen, ob man klagen will.
ZitatLohnt sich ein Widerspruch :
Dazu sollte man dann auch den Lohnkostenanteil kennen, der im Normalfall doch nicht all zu hoch ist.
Hat die Ablehnung möglicherweise einen anderen, hier nicht genannten Grund?
Berry
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ZitatDazu sollte man dann auch den Lohnkostenanteil kennen, der im Normalfall doch nicht all zu hoch ist. :
Vielleicht sollte ich zum Lesen die Brille aufsetzen ;-(
Es wurde ja nur das Tor erneuert. Da gebe ich Dir völlig Recht, abziehbar können dann höchstens die Ein- bzw. Ausbaukosten sein. Irgendwie war ich der Meinung, dass da mehr gemacht wurde.
Danke erstmal für die Antworten. Zur Konkretisierung:
Damit man das Tor austauschen konnte, musste die Öffnung natürlich verbreitert werden, was wiederum statisch bedingte Anpassungen (Träger einziehen etc ) erforderte.
Die Begründung meines FA bestand aus einem Satz:
"Die Aufwendungen für die Vergrößerung einer Garage stellen keine Aufwendungen i.S.d. §35a(3)EStG dar."
That's it.
Das klingt nach einer 'Standard' Feststellung.
Im Urteil des FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 7.11.2017 - 6 K 6199/16
) wurden ja Garagen und Wintergärten explizit ausgeschlossen. Allerdings bezog sich das hier m.W. auf Neubau, was in meinem Fall ja nicht der Fall ist.
Kann man das FA um eine ausführlichere Begründung bitten oder muss ich dazu erst Widerspruch einlegen ?
siehe BMF Schreiben 9.11.2016. Vielleicht dachten die, es würde sich um einen Neubau handeln.
ZitatAllerdings bezog sich das hier m.W. auf Neubau, was in meinem Fall ja nicht der Fall ist. :
Die Formulierung im Ablehnungsschreiben
lassen aber zumindest vermuten, das der Sachbearbeiter von weit mehr als nur einem überfälligen Torwechsel ausgegangen ist. Denn eine Vergrößerung ist ja nun doch deutlich was anderes als altes Tor raus, neues, größeres Tor rein.Zitatfür die Vergrößerung einer Garage :
ZitatDamit man das Tor austauschen konnte, musste die Öffnung natürlich verbreitert werden, was wiederum statisch bedingte Anpassungen (Träger einziehen etc ) erforderte. :
Ernsthaft? Ein Garagentor wird üblicherweise an den Seitenwänden befestigt.
Falls Du gegen den Ablehnungsbescheid angehst, solltest Du Dir Deine Argumentation gut überlegen, damit du glaubhaft bleibst.
Berry
Also ganz ehrlich!!?? Wenn ich die Überschrift lese und unterstelle, dass das auch so in der Erklärung stand, hat das FA -zunächst!- zu recht abgelehnt! Die Vergrößerung eines Gebäudes stellt klassische HK dar!
Das Ganze hat meines Erachtens nichts mit Argumentation egal ob vom FA oder vom Stpfl. zu tun, sondern zunächst was mit einer sauberen Sachverhaltsdarstellung im Rahmen eines Einspruchs.
taxpert
Hallo,
wo befindet sich denn die Garage? Direkt am/im Haus, oder gar auf einem völlig anderen Grundstück (etwa Garagenhof)?
Größeres Tor bedeutet ja auch größere Öffnung, und da braucht es durchaus einen neuen Sturz.Zitat:Ernsthaft? Ein Garagentor wird üblicherweise an den Seitenwänden befestigt.
Stefan
Die Garage befindet sich auf demselben Grundstück und dieGrundfläche der Garage wurde nicht erweitert. Das scheint dann auch wohl das Missverständnis zu sein.
Hallo,
OK, dann leg' Einspruch (!) ein. Dabei würde ich nochmal klar stellen, dass nur ein neues Tor eingebaut wurde.
Und berichte bitte mal wie es ausging.
Stefan
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