Ausbau Arbeitszimmer, keine Belege

22. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7444 Beiträge, 1635x hilfreich)
Ausbau Arbeitszimmer, keine Belege

Hallo,

wir sind dieses Jahr beruflich bedingt umgezogen. Im neuen Haus (zur Miete) habe ich mir im Dach ein Arbeitszimmer ausgebaut. Dummerweise habe ich dabei nicht an die Steuer gedacht und die Belege für die Ausbaumaterialien (Holzpanelen, Dachisolierung, Laminat usw.) nicht aufbewahrt.

Nun habe ich schon einemal gelesen, daß das Finanzamt angehalten ist, kleinere Beträge nach Treu und Glauben anzuerkennen. Der Wert der Sachen ca. 600 EUR.

Wer kann mir hierzu etwas sagen ?

Bzw. müsste der beruflich bedingt Umzug doch annerkannt werden, wenn man von einer 4 Zimmerwohnung in ein Haus mit 5,5 Zimmern umzieht, da man das 3 Kind bekommen hat und ein Arbeitszimmer braucht, da Betrieb 500 Km entfernt ist, oder ?


Gruß

Michael

-- Editiert von michael32 am 22.09.2006 11:20:18




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50248 Beiträge, 17588x hilfreich)

Die Umbaukosten gehören aber nicht zu den Umzugskosten und sind daher nicht steuerlich absetzbar.

Der Umzug als solches ist aus meiner Sicht privat veranlasst, da der Anlass ja die Geburt des 3. Kindes war und nicht ein Arbeitszimmer, das zusätzlich benötigt wurde.

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7444 Beiträge, 1635x hilfreich)

Nein, in der 4-Zimmerwohnung gab es 1 Kinderzimmer (20qm) und 1 Arbeitszimmer ca. 15qm.

Durch das 3. Kind wurde nun ein weiteres Kindrzimmer benötigt, somit wäre das Arbeitszimmer weggefallen.

Daher der Umzug.

Gruß

Michael

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7444 Beiträge, 1635x hilfreich)

Nein, in der 4-Zimmerwohnung gab es 1 Kinderzimmer (20qm) und 1 Arbeitszimmer ca. 15qm.

Durch das 3. Kind wurde nun ein weiteres Kindrzimmer benötigt, somit wäre das Arbeitszimmer weggefallen.

Daher der Umzug.

Gruß

Michael

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50248 Beiträge, 17588x hilfreich)

Durch das 3. Kind wurde nun ein weiteres Kinderzimmer benötigt

Und das ist eine private Veranlassung des Umzugs, keine berufliche. Privat veranlasste Umzüge können jedoch nicht abgesetzt werden.

Wenn Du ein Umzugsunternehmen beauftragt ast, dann können die bezahlten Arbeitsstunden dennoch abgesetzt werden.

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7444 Beiträge, 1635x hilfreich)

Hallo hh,

ich möchte jetzt hier keine Haare spalten, aber das 3. Kind hat mir doch mein Arbeitszimmer weggenommen, somit muss ich in eine größere Bleibe ziehen. Also doch beruflich bedingt, oder ?

Gruß

Michael

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50248 Beiträge, 17588x hilfreich)

Ich betreibe keine Haarspalterei. Der Umzug ist steuerrechtlich klar privat veranlasst.

Du kannst natürlich trotzdem versuchen den Umzug geltend zu machen. Manchmal geht so etwas einfach durch.

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