Angenommen man hat seit 5 Jahren ein vermietetes Einfamilienhaus. Der Dachboden ist lediglich gedämmt und über eine Zugtreppe erschlossen.
Wenn man diesen nun komplett renovieren (=neu ausbauen) möchte (=Neue Fenster, Verkleidung des Dachstuhls, Elektrik, Heizkörper, neuer Zugang durch eine "normale Treppe") um diesen als Nutzfläche zu "nutzen" wird ja keine neue Wohnfläche geschaffen - somit steuerlich Werbungskosten/Instandhaltung komplett abzusetzen oder mit 2% abzuschreiben? Aufgrund mangelnder Raumhöhen ist der Boden nicht als Wohnfläche genehmigungsfähig.
"Ausbau Dachboden" steuerlich bei Vermietung
16. November 2022
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Frage vom 16. November 2022 | 15:50
Von
Status: Schüler (216 Beiträge, 52x hilfreich)
"Ausbau Dachboden" steuerlich bei Vermietung
#1
Antwort vom 16. November 2022 | 20:56
Von
Status: Junior-Partner (5402 Beiträge, 1284x hilfreich)
M.E. (nachträgliche) Herstellungskosten, da eine Nutzungsänderung vorliegt.
#2
Antwort vom 16. November 2022 | 23:08
Von
Status: Schüler (216 Beiträge, 52x hilfreich)
…eine Nutzungsänderung ist es ja in dem Fall eigentlich nicht…
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. November 2022 | 12:17
Von
Status: Unbeschreiblich (50216 Beiträge, 17580x hilfreich)
Nur Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten können direkt als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das könnte somit für die Fenster gelten.
Alle übrigen Kosten sind Herstellungskosten, da etwas eingebaut wird, was vorher noch nicht da war.
Irrelevant ist jedoch, ob es sich um Wohn- oder Nutzfläche handelt.
#4
Antwort vom 17. November 2022 | 12:57
Von
Status: Student (2728 Beiträge, 759x hilfreich)
Das ist steuerrechtlich ohne jede Relevanz!Zitat :Aufgrund mangelnder Raumhöhen ist der Boden nicht als Wohnfläche genehmigungsfähig.
Das dagegen ...
... deutet an, dass der Raum künftig "wohnraumähnlich" genutzt werden kann.Zitat :Elektrik, Heizkörper, neuer Zugang durch eine "normale Treppe"
Von daher wahrscheinlich komplett Herstellungskosten.
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