Ausbildungskosten nachträglich geltend machen

16. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Taxmex
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausbildungskosten nachträglich geltend machen

Hallo liebe Leute.

Ich erstelle momentan meine Steuererklärung für 2013 und bräuchte nun etwas Hilfe.

Ich habe 2011 meine Ausbildung zur Arzthelferin abgeschlossen, habe aber bis jetzt nie eine Steuererklärung abgegeben. Kann ich die im Zeitraum meiner Ausbildung angefallenen Kosten heute noch geltend machen?

Danke im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Nein, es gilt das Zu- und Abflussprinzip. Die WK können nur im Jahr des Abflusses, also der Zahlung geltend gemacht werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Na ja, ich glaube, die TE meinte, ob sie jetzt noch eine Steuererklärung für die Zeit der Ausbildung machen kann. Und da lautet die Antwort: Für 2010 und 2011 ist das noch möglich. Normalerweise lohnt sich eine Steuererklärung ganz besonders für das Jahr, in dem man eine Ausbildung abschließt (sofern man danach Arbeit hat).

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Taxmex
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten schon mal.

Falls ich nun eine Steuererklärung für 2011 nachreiche, kann ich dann einfach sämtliche Unterlagen ans Finanzamt schicken, oder muss ich das erst in irgendeiner Form beantragen?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Wenn Sie mit "Unterlagen" eine ausgefüllte Steuererklärung meinen - ja, die können Sie da einfach hinschicken. Ob das FA dann weitere Nachweise haben will, wird es Ihnen dann schon mitteilen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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