Ausbildungskosten wie steuerlich absetzen mit Kleingewerbe

14. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Melanie123456
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildungskosten wie steuerlich absetzen mit Kleingewerbe

Hallo,
ich mache momentan eine private Ausbildung zur Ernährungsberatung für Hunde, ich möchte später eine Selbstständigkeit damit aufbauen. Momentan bin ich VZ in einem Angestelltenverhältnis.
Für die Ausbildung fallen natürlich kosten an (Lehrgangskosten, Fachbücher ect.), wie setzte ich diese möglichst sinnvoll in der Steuer ab?
Ich besitze schon ein Kleingewerbe (Fertigung von Artikeln für Hunde, was allerdings nur Verluste gebracht hat), dies übe ich deshalb seit 2-3 Monaten nicht mehr aus, ich werde das Kleingewerbe demnächst Ummelden für den Zweck der Ernährungsberatung.
Kann ich die Ausbildung dann als Firmenkosten geltend machen oder wie ist das am sinnvollsten abzusetzen? Danke für Rückmeldungen

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2110 Beiträge, 732x hilfreich)

Du hast also schon ein Gewerbe und nutzt für die Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung.
Soviel mal zum korrekten Sprachgebrauch.

Die bisherigen Verluste erklärst Du bereits bisher als Verluste aus Gewerbebetrieb?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Verluste nur "vorläufig" anerkannt wurden? Mal in den Erläuterungen des Steuerbescheides nachschauen.

Die Einkünfte als Ernährungsberater wären grundsätzlich Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Ob das für Beratung für Hunde auch gilt, wage ich zu bezweifeln, ist aber im Grunde auch egal.

Ansetzen kannst Du die Kosten natürlich auch. Tendenz wie gesagt eher auch als gewerbliche Einkünfte. Die werden aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur vorläufig angesetzt. Und wenn dauerhauft Gewinne ausbleiben irgendwann als Liebhaberei deklariert und gestrichen.

-- Editiert von Garfield73 am 14.10.2020 14:08

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.420 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen