Ausgaben ohne Rechnungen anerkannt?

25. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
qwe123789
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausgaben ohne Rechnungen anerkannt?

Hallo,

ich habe dieses Jahr hobbymäßig viele seltene Sachen gekauft um sie zu sammeln, dann aber auch begonnen einige wieder zu verkaufen und möchte das Hobby nun ganz aufgeben. Bisher habe ich damit zwar nur Minus gemacht, aber ich möchte verhindern, dass mir da eine Gewinnerzielung unterstellt wird und ich Probleme bekomme. Daher möchte ich gerne ein Gewerbe draus machen, mit dem ich meine restlichen Bestände abverkaufen kann.

Eine zentrale Frage die sich mir allerdings stellt, ist ob meine Einkäufe auch sicher vom Finanzamt als Kosten anerkannt werden. Ich habe die meisten Sachen von Privat gekauft, habe also keine Rechnungen und nur die Ausgänge auf dem Konto oder Paypal. Teilweise habe ich sogar bar bezahlt und abgeholt.
Wisst ihr ob solche Ausgaben vom FA ohne Weiteres anerkannt werden oder ob das eher schwierig wird?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von qwe123789):
Wisst ihr ob solche Ausgaben vom FA ohne Weiteres anerkannt werden oder ob das eher schwierig wird?

Ausgaben für das Hobby werden vom Finanzamt regelmäßig abgelehnt.



Zitat (von qwe123789):
aber ich möchte verhindern, dass mir da eine Gewinnerzielung unterstellt wird und ich Probleme bekomme.

Dann muss man da doch kein Gewerbe machen, einfach entsprechend in der Steuererklärung angeben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Gerade wenn man ein Gewerbe anmeldet, geht man doch selbst von einer Gewinnerzielungsabsicht aus?!

Zitat (von qwe123789):
Eine zentrale Frage die sich mir allerdings stellt, ist ob meine Einkäufe auch sicher vom Finanzamt als Kosten anerkannt werden.

Nein.

Zitat (von qwe123789):
Ich habe die meisten Sachen von Privat gekauft, habe also keine Rechnungen und nur die Ausgänge auf dem Konto oder Paypal. Teilweise habe ich sogar bar bezahlt und abgeholt.

§ 160 AO!

Eine angebliche Sammelleidenschaft nach wenigen Monaten auszugeben,spricht ohne Weiteres nicht gerade für ein Hobby...

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2361 Beiträge, 631x hilfreich)

Ach Gott, das ist jetzt schon der fünfte Versuch zu erfahren, was man dem FA sagen muss, damit man keine Steuern zahlen muss!

Zitat (von Cybert.):
§ 160 AO!
Der §160 AO ist kein Selbstzweck und wäre hier wahrscheinlich nicht einschlägig!

Muss er aber auch nicht, denn hier habe ich zwar grundsätzlich nachweisbare Geldbewegungen ...
Zitat (von qwe123789):
nur die Ausgänge auf dem Konto oder Paypal
... nur kann man die keinem bestimmten Umsatz zuordnen oder überhaupt nachweislich mit Betriebsausgaben in Zusammenhang bringen kann. Andererseits werden natürlich Gegenstände verkauft, die irgendwann einmal angeschafft worden sind und dabei wohl Anschaffungskosten gehabt haben, die man aber nicht nachweisen kann.

Wir sind daher nicht im §160 AO, sondern ausschließlich im §162 AO und die daraus resultierende Schätzung wird mit Sicherheit zu einem anderen Ergebnis führen als ...
Zitat (von qwe123789):
Bisher habe ich damit zwar nur Minus gemacht,


taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
qwe123789
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann muss man da doch kein Gewerbe machen, einfach entsprechend in der Steuererklärung angeben.

Und wie gebe ich das bei der Steuererklärung an? Einfach die Differenz aus ein- und Verkaufspreis als Einkommen angeben?
Da wird doch vermutlich genauso nachgehakt und Belege gefordert, womit wir dann beim bereits benannten Problem wären. Oder nicht?

@Cybert & @Taxpert
Also heißt das, mir werden die Ausgaben nicht als Kosten anerkannt, die Einnahmen aber in vollem Umfang als Gewinn? Wenn das tatsächlich so ist, würde das dann doch überhaupt niemand anmelden. Das kann ja auch nicht im Interesse des Staates / Finanzamtes liegen.

Wie machen das dann andere, die aus dem Hobby ein Gewerbe machen wollen? Es wird ja wohl keiner Umsatz = Gewinn voll versteuern. Da kannst du ja dann erst mal ein paar Jahre wirtschaften bis du nach der Steuerlast überhaupt auf 0 kommst.

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von qwe123789):
Und wie gebe ich das bei der Steuererklärung an?

In einer Anlage EÜR.

Zitat (von qwe123789):
Einfach die Differenz aus ein- und Verkaufspreis als Einkommen angeben?

Wenn Ausgaben nachgewiesen sind und alles im selben Jahr ist, wäre das max. jedenfalls der Gewinn.

Zitat (von qwe123789):
Also heißt das, mir werden die Ausgaben nicht als Kosten anerkannt, die Einnahmen aber in vollem Umfang als Gewinn? Wenn das tatsächlich so ist, würde das dann doch überhaupt niemand anmelden. Das kann ja auch nicht im Interesse des Staates / Finanzamtes liegen.

Es steht Ihnen frei, Ausgaben zu belegen...

Zitat (von qwe123789):
Wie machen das dann andere, die aus dem Hobby ein Gewerbe machen wollen?

... was die meisten wohl können.

Ein Übergang von Hobby zum Gewerbe ist aber eher selten.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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