Hallo,
bis Ende August diesen Jahres habe ich einen 400€ Job bei einem Arbeitgeber gehabt, mit vergleichsweise gutem Urlaubsanspruch von 6 Wochen im Jahr. Seit 1. September habe ich bei demselben Arbeitgeber eine Teilzeitstelle und keinen 400€ Job mehr.
Da der Einstieg in die Teilzeitstelle sehr plötzlich und schnell erfolgte, gab es leider keine Gelegenheit, die 4 Wochen Urlaub aus dem Minijob noch zu nehmen, stattdessen gings mit Kopfsprung hinein in ein neues Arbeitsgebiet in der Teilzeitstelle.
Den Urlaub aus dem 400€ Job nachträglich noch zu nehmen, macht keinen Sinn: denn da ich ja gleichzeitig kein Arbeitslosengeld mehr bekomme, säße ich mit nichts als 400€ in meinem Urlaubsmonat eher in der Patsche als am Strand ;-)
Nun hat mir die Buchhaltung wie vereinbart den Urlaubsanspruch aus dem 400€-Job ausgezahlt, allerdings als ganz normale Überstunden deklariert, also 400€ Brutto statt 400€ Netto.
Ist das richtig?
Gleichzeitig hat der Steuerberater der Firma einen Lohnsteuer-Jahres-Vorausgleich gemacht. Da ich nur vier Monate die reguläre Teilzeit-Stelle innehatte, und die ersten acht Monate des Jahres halb von ALG II halb vom 400€ Job gelebt habe, habe ich so jetzt doch einiges ausgezahlt bekommen.
Aber wirklich durchsteigen tu ich da nicht mehr, und etwas übervorteilt fühle ich mich schon... In meinen Augen müßte ich die 400€ für den Urlaub eher unversteuert bekommen...Kann mir jemand erklären, wie solche Fälle allgemein gehandhabt werden?
Vielen Dank und Guten Rutsch!!!
Ausgezahlter Urlaub aus Minijob - versteuert?
31. Dezember 2007
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Frage vom 31. Dezember 2007 | 02:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausgezahlter Urlaub aus Minijob - versteuert?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 3. Januar 2008 | 02:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Eugenie,
hmm, dann muss ich mich wohl damit abfinden... Vielen Dank für die Antwort und frohes neues Jahr!!
emho
Und jetzt?
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