Ausländische Ehescheidung und Finanzamt

27. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.03.2023 23:41:54
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausländische Ehescheidung und Finanzamt

Hallo!

Meine Eltern (beide chinesisch) leben seit über 10 Jahren zusammen in Deutschland und waren seit 26 Jahren verheiratet.

In Dezember 2018 ließen sie sich nach dem chinesischen Scheidungsrecht scheiden, also ohne Trennungszeit, Landesgericht ect., demnach ist das Scheidungsverfahren vollständig abgeschlossen (Scheidungsantrag bei der chinesischen Registerbehörde+notarielle Besurkundung beim deutschen Botschaft in China). Die notarielle Scheidungsurkunde wurde am 19.Feb.2019 erstellt.

In der Regel muss man die Scheidung dem Finanzamt mitteilen und einen Steuerklassenwechsel beantragen, aber da sie sich wie gesagt nach dem chinesischen statt dem deutschen Scheidungsrecht scheiden gelassen haben, ist es ihnen plötzlich nicht mehr ganz klar wie das ganze gehen soll.

Es stehen zurzeit zwei Formulare zur Verfügung: "Anzeige dauerende Trennung" und "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten".
Das Problem ist, dass sie nicht nur dauernd getrennt sondern bereits geschieden sind, eine Trennung fand davor nicht statt.

Meine Fragen:

1. Gibt es in diesem Fall einen Unterschied zwischen "dauernder Trennung" und "Scheidung"?
2. Müssen meine Eltern bei der Mitteilung irgendwelche Dokumente als Beweis einreichen?
3. Man muss den Antrag zum Steuerklassenwechsel persönlich abgeben, mein Vater ist aber erst ab April wieder in Deutschland. Könnten sie wegen der Verzögerung Probleme vom Finanzamt bekommen (vor allem weil das Scheidungsjahr nach Steuerrecht bereits abgelaufen ist)?

Ich finde sonst nirgendwo eine Antwort, wäre super wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Danke im Voraus!

-- Editiert von katertoxin am 27.02.2019 15:42

-- Editiert von katertoxin am 27.02.2019 15:44

-- Editiert von Moderator am 28.02.2019 12:56

-- Thema wurde verschoben am 28.02.2019 12:56

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