Hallo,
kann mir jemand sagen wie im Inland mit ausländischer Grundsteuer verfahren wird?
Im DBA-Fall werden ausländische Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen freigestellt, aber was ist, wenn kein DBA vorliegt? Angerechnet werden kann ja nur die ausländische Körperschaftsteuer. Kann die ausländische Grundsteuer als Betriebsausgabe abgezogen werden? Von der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage? Oder muss das im Wege des Abzugsverfahrens geschehen? Dann wird ja aber auch die ausländische KSt abgezogen und nicht angerechnet? ODER wird die ausländische Grundsteuer nur im Ausland als Ausgabe behandelt? Das ist ja anscheinden nur manchmal möglich.
Ich finde keine entsprechenden Vorschriften oder Ausführungen....
Vielen Dank im Voraus!
Ausländische Grundsteuer
31. März 2018
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Frage vom 31. März 2018 | 14:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausländische Grundsteuer
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#1
Antwort vom 31. März 2018 | 21:46
Von
Status: Schüler (441 Beiträge, 264x hilfreich)
ZitatKann die ausländische Grundsteuer als Betriebsausgabe abgezogen werden? V :
Warum nicht? Es ist eine normale Betriebsausgausgabe, die den Gewinn mindert unabhängig davon ob es ein DBA gibt oder nicht. Natürlich nach dem deutschen Steuerrecht.
Und jetzt?
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