Ausländische Investitionen und Steuererklärung in Deutschland

16. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
rkumaran
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausländische Investitionen und Steuererklärung in Deutschland

Wenn ich mit den in Deutschland erzielten Einkünften eine Investition im Ausland tätige und im Land der Investition Steuern zahle, sofern dieses Land ein bilaterales Abkommen mit Deutschland hat, bin ich dann verpflichtet, diese Einkünfte bei der deutschen Steuererklärung anzugeben?
Ich habe nicht vor, dieses Geld zurück nach Deutschland zu bringen.

Vielen Dank im Voraus




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5388 Beiträge, 1285x hilfreich)

S. Anleitung zur Anlage aus:

In der Anlage AUS sind die ausländischen Einkünfte zu erklären, und zwar
ausländische Einkünfte, die aus einem Staat stammen, mit dem
– kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht (vgl. Zeile 4 bis 35)
oder
– ein DBA besteht, und zwar unabhängig davon, ob die Einkünfte im
Inland besteuert werden können – ggf. mit Steueranrechnung – (vgl.
Zeile 4 bis 35) oder von der Besteuerung – ggf. mit Progressionsvorbe-
halt – freigestellt sind (vgl. Zeile 36 bis 48).

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50012 Beiträge, 17522x hilfreich)

Zitat (von rkumaran):
bin ich dann verpflichtet, diese Einkünfte bei der deutschen Steuererklärung anzugeben?


Ja, da diese Einkünfte in vielen Fällen in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

0x Hilfreiche Antwort

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