Hallo zusammen,
ich bin im zweiten Berufsjahr und habe von meinem Opa ein paar kanadische Aktien geschenkt bekommen und habe dazu eine wahrscheinlich eine unintelligente Frage:
In der Steuerbescheinigung meiner Bank steht:
"Summe der der angerechneten ausländischen Steuer - Zeile 51 Anlange KAP" ein Betrag X und eine Zeile
darunter
"Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer - Zeile 52 Anlage KAP" der Betrag 0.
Jetzt meine konkrete Frage: Muss/kann ich hier noch was machen, d.h. Geld zurückfordern - was, wie ich gelesen habe zeit- und nervenaufreibend ist - oder ist, da in Zeile 52 kein positiver Wert steht, nichts mehr zu holen?
Vielen Dank für die Antworten!
Viele Grüße, Simon
-- Editiert von Simon_44141 am 30.01.2020 08:52
Ausländische Kapitalertragssteuer
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hallo,
für Deutschland ist die Sache erledigt.
Der Unterschied zwischen Zeile 51 und 52 ist nur, dass die Steuer einmal angerechnet und einmal eben noch nicht angerechnet wurde.
Letzteres passiert, wenn noch keine oder nicht genug Abgeltungssteuern abgeführt wurden (bei dir ja nicht der Fall). Die Logik dahinter ist, dass der deutsche Staat zwar Quellensteuern anrechnet (man muss nicht doppelt versteuern), aber nicht erstattet.
Ob du die fehlenden 10%* noch zurückholen kannst weiß ich auch nicht, mit Kanada hab' ich keine Erfahrung. Aber wenn dann müsstest du dich an die Behörden dort wenden. In viele Fällen ist das aber ein großer bürokratischer Aufwand der sich erst bei höheren Summen lohnt.
*soweit ich weiß verlangt Kanada 25%, wovon - wie immer - nur 15% angerechnet werden
Stefan
Danke Stefan, das hilft schon weiter... :-)
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