Hallo,
wir haben im Jahr 2007 zeitweilig im Ausland gelebt und hatten dort Einkünfte aus nichtselbstaendiger Arbeit.
Diese sind ja in der Steuererklärung anzugeben. Sie werden zwar nicht besteuert (da sie schon im Ausland der Besteuerung unterlagen - Doppelbesteuerungsabkommen!) aber fallen in die Berechnung des steuersatzes mit hinein (Progressionsvorbehalt). Soviel weiss ich schonmal.
Aber wenn diese Einkommen nun den Steuersatz erhöht, kann ich dann die entsprechenden Werbungskosten fuer diese Arbeit (z.B. gefahrene Kilometer) auch wieder absetzen?
Beispiel:
einkuenfte im Ausland: 10000€
Werbungskosten: 1000€
Auf den Progressionsvorbehalt werden angerechnet: 9000€
Oder geht das so nicht? Wenn nicht, warum? Ich hatte ja schliesslich tatsaechlich Aufwendungen fuer diese Tätigkeit.
Auslaendische einkuenfte aus nichtselbstaendiger Arbeit
16. Februar 2008
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Frage vom 16. Februar 2008 | 11:41
Von
Status: Lehrling (1285 Beiträge, 216x hilfreich)
Auslaendische einkuenfte aus nichtselbstaendiger Arbeit
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 18. Februar 2008 | 16:14
Von
Status: Unbeschreiblich (47623 Beiträge, 16832x hilfreich)
Das geht so, wie in Deinem Beispiel.
#2
Antwort vom 19. Februar 2008 | 10:44
Von
Status: Lehrling (1285 Beiträge, 216x hilfreich)
Danke!
Und jetzt?
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