Ausländischer Arbeitgeber & das deutsche Finanzamt

13. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
Teddybär123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)
Ausländischer Arbeitgeber & das deutsche Finanzamt

Hallo zusammen,

ich wohne in Deutschland, arbeite aber bereits seit Jahren für eine Niederländische Firma.

Ich arbeite offshore in Niederländischem Hoheitsgebiet, für einen Niederländischen Arbeitgeber, der seine Betriebsstätte ebenfalls in den Niederlanden hat. Mein Gehalt wird in den Niederlanden versteuert und meine Steuererklärung gebe ich auch in den Niederlanden ab. Ich habe kein inländisches Einkommen.

Dass ich in Deutschland trotzdem eine Steuererklärung abgeben muss, weiß ich, und das mache ich jedes Jahr. Dort gebe ich mein niederländisches Bruttogehalt an. Daraus ergibt sich wie jedes Jahr 0€, also keine Steuerschuld und auch keine Erstattung. Trotzdem habe ich jedes Jahr mehr Arbeit mit meiner deutschen Steuererklärung als mit meiner niederländischen, obwohl ich einkommensteuerrechtlich nichts mit Deutschland am Hut habe.

Nun verlangt das Finanzamt eine Arbeitgeberbescheinigung, meinen niederländischen Steuerbescheid, meine Gehaltsabrechnungen und meine Kontoauszüge (Gehalt geht aufs deutsches Konto). Und ehrlich gesagt wird das langsam zunehmend nervig.

Selbst wenn ich z.B. weniger als 183 Tage in den Niederlanden gearbeitet hätte, wäre ich trotzdem in den Niederlanden steuerpflichtig, da sich Arbeitgeber und Tätigkeitsstätte in den Niederlanden befinden, richtig?! Was soll dieser ganze Aufwand? Und muss ich das alles offenlegen? Ich habe nichts zu verbergen, aber es ist mit Arbeit verbunden.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2427 Beiträge, 842x hilfreich)

Zitat (von Teddybär123):
Und muss ich das alles offenlegen?

Ja, weil:
Zitat (von Teddybär123):
ich wohne in Deutschland
.

Damit bist Du erst einmal unbeschränkt steuerpflichtig.

Und das Finanzamt ist befugt und verpflichtet die Angaben (regelmäßig) zu überprüfen.

Gerüchteweise soll es Steuerpflichtige geben, die nicht immer alles wahrheitsgemäß angeben :grins:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50141 Beiträge, 17563x hilfreich)

Zitat (von Teddybär123):
Dass ich in Deutschland trotzdem eine Steuererklärung abgeben muss,

Woraus sollte sich in Deinem Fall eine Pflichtveranlagung ergeben?

Zitat (von Teddybär123):
Selbst wenn ich z.B. weniger als 183 Tage in den Niederlanden gearbeitet hätte, wäre ich trotzdem in den Niederlanden steuerpflichtig, da sich Arbeitgeber und Tätigkeitsstätte in den Niederlanden befinden, richtig?!

Wichtig ist, dass Du ausschließlich auf niederländischem Hoheitsgebiet arbeitest. Auf die Anzahl der Tage kommt es dann nicht an.

Zitat (von Teddybär123):
Ich arbeite offshore in Niederländischem Hoheitsgebiet

Bohrinseln oder was ist damit gemeint?

Jedenfalls wäre es nicht ungewöhnlich, wenn eine solche Firma auch außerhalb der niederländischen Hoheitsgewässer tätig wäre.


-- Editiert von User am 16. April 2026 08:40

0x Hilfreiche Antwort

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