Auslandseinkunft Österreich Steuererklärung bei nur kurzfristiger Beschäftigung

10. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
starori
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auslandseinkunft Österreich Steuererklärung bei nur kurzfristiger Beschäftigung

Hallo zusammen,

"Eigentlich" habe ich ab dem 20.02.2018 in Salzburg eine reguläre Tätigkeit als Angesteller angenommen. Aufgrund kurzfristigkeit hatte ich zu dieser Zeit noch keinen zweiten Wohnsitz in Salzburg, und habe in den ersten Tagen bei Bekannten gewohnt, oder bin Abends wieder zurück nach München gefahren!

Am 8.3.2018 haben wir das Vertragsverhältnis in der Probezeit aufgelöst, somit 16 Beschäftigungstage!

Von jenem Arbeitgeber habe ich zwei Lohnbescheinigungen erhalten (Februar & März) aus denen hervorgeht, dass sowohl Sozialversicherung als auch Lohnsteuer in Österreich abgeführt wurden.
Beispiel für den Februar: Brutto 1285€ / SV 194,40 / LSt 278,34 folglich Nettoauszahlung 812,98

Wie gebe ich das nun in der Steuererklärung an...
Ich bin ja kein Grenzgänger (München und Salzburg sind mehr als 30Km auseinander)?

Leider kann ich auch die Personalabteilung des Arbeitgebers nicht mehr zu Rate ziehen, da dieser seit frühem Sommer insolvent ist...

Erbitte hier um kurzen Ratschlag...

Besten Dank und viele Grüße

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ich bin ja kein Grenzgänger (München und Salzburg sind mehr als 30Km auseinander)?


Es kommt zwar auf den Grenzabstand an, aber München liegt auch mehr als 30km von der Grenze entfernt. Daher bist Du kein Grenzgänger. Das Einkommen ist daher in Österreich steuerpflichtig.

Dennoch muss es in der deutschen Steuererklärung angegeben werden, da es dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Dafür ist die Anlage N-AUS auszufüllen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.971 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen