Auslandssemester Miete

27. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Lisii11
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Auslandssemester Miete

Wo muss ich denn meine Studiengebühren vom Auslandssemester & die Miete im Ausland bei meiner Steuererklärung eintragen? Benutze Elster Formular.

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8 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

In der Anlage N bei den Werbungskosten.

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#2
 Von 
Lisii11
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss die Miete also nicht sozusagen als doppelte Haushaltsführung in einem entsprechenden Formular eingefügt werden, sondern einfach nur bei den Werbungskosten, wo ich auch Arbeitsmittel usw. eintrage?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Hattest Du denn eine doppelte Haushaltsführung?

Ein Auslandssemester führt nicht zwingend zu einer doppelten Haushaltsführung. Die meisten Studenten können es sich auch gar nicht leisten, die Miete für zwei Wohnungen gleichzeitig zu zahlen.

Sollte aber doppelte Haushaltsführung vorliegen, dann hilft ein Blick auf die Seite 3 der Anlage N.

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#4
 Von 
Lisii11
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich hatte weiterhin ein Zimmer in Deutschland, aber musste dort keine Miete bezahlen.
Was genau bedeutet das dann? Kann ich dann, da ich im Inland in dieser Zeit keine Miete gezahlt habe, keine doppelten Haushaltskosten geltend machen?
Wenn nein, kann ich die Miete dafür bei den Werbungskosten eintragen, wo ich auch die Arbeitsmittel usw. eintrage?

Vielleicht hier auch noch die Frage, kann ich für den Umzug ins Ausland auch die Umzugskostenpauschale geltend machen oder nur die Flugkosten?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Also ich hatte weiterhin ein Zimmer in Deutschland, aber musste dort keine Miete bezahlen.


Ein Zimmer im Haushalt der Eltern? Dann liegt keine doppelte Haushaltsführung vor.

Zitat:
Wenn nein, kann ich die Miete dafür bei den Werbungskosten eintragen, wo ich auch die Arbeitsmittel usw. eintrage?


Nein, dann ist die Miete nicht absetzbar.

Zitat:
kann ich für den Umzug ins Ausland auch die Umzugskostenpauschale geltend machen oder nur die Flugkosten?


Beides

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#6
 Von 
Lisii11
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Also ich hatte weiterhin ein Zimmer in Deutschland, aber musste dort keine Miete bezahlen.


Ein Zimmer im Haushalt der Eltern? Dann liegt keine doppelte Haushaltsführung vor.

Nein, das Zimmer war nicht im Haushalt der Eltern. Kann ich die Miete dann absetzen und wenn ja, wo trage ich es ein? Musste aber wie gesagt keine Miete zahlen.



Zitat:
kann ich für den Umzug ins Ausland auch die Umzugskostenpauschale geltend machen oder nur die Flugkosten?


Bei der Umzugskostenpauschale dann einfach den normalen Satz oder gibt es da einen gesonderten Satz fürs Ausland?

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Nein, das Zimmer war nicht im Haushalt der Eltern. Kann ich die Miete dann absetzen und wenn ja, wo trage ich es ein? Musste aber wie gesagt keine Miete zahlen.


Entweder handelt es sich um doppelte Haushaltsführung, dann ist die Miete in den entsprechenden Feldern einzutragen oder es handelt sich nicht um doppelte Haushaltsführung, dann ist die Miete nicht absetzbar.

Daher ist zu prüfen, ob in dem Zimmer ein eigener Haushalt geführt wurde. Mangels genauerer Informationen mag ich mich da nicht festlegen. Bitte nicht Haushalt mit Wohnsitz verwechseln.

Zitat:
Nein, das Zimmer war nicht im Haushalt der Eltern. Kann ich die Miete dann absetzen und wenn ja, wo trage ich es ein? Musste aber wie gesagt keine Miete zahlen.


Da gibt es spezielle Sätze, die auch noch davon abhängig sind, ob innerhalb oder außerhalb EU.

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#8
 Von 
Lisii11
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich bin Ende Juli aus meinem Studentenwohnheim ausgezogen & bei Bekannten meiner Eltern eingezogen. Drei Wochen später bin ich dann für mein Auslandssemester in die USA.
In dem Haus der Bekannten habe ich meine Sachen aus dem Studentenwohnheim untergestellt (konnte ja schlecht alles mitnehmen). Die Sachen waren in meinem eigenen Zimmer. Für die drei Wochen im August habe ich dort dann auch in dem eigenen Zimmer gewohnt. Nach dem Auslandsaufenthalt bin ich wieder dorthin zurück und habe weitere drei Monate dort gewohnt während meines Pflichtpraktikums. Danach bin ich wieder in das Studentenwohnheim zurückgezogen. Miete habe ich, auch während dem Pflichtpraktikum keine gezahlt.

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