Hallo zusammen, ich habe gelesen, dass man Trennungsunterhalt auf 2 Wegen von der Steuer absetzen kann.
Sonderausgaben (Realsplitting - Anlage U) und außergewöhnliche Belastung (Anlage Unterhalt) wozu man den Ex-Partner nicht benötigt.
Woher bekomme ich/das Finanzamt die Angaben über die Einkünfte des Ex-Partners, die in der Anlage Unterhalt gefordert werden?
Vielen Dank für die Hilfe.
Außergewöhnliche Belastung - Anlage Unterhalt
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
ZitatSonderausgaben (Realsplitting - Anlage U) und außergewöhnliche Belastung (Anlage Unterhalt) wozu man den Ex-Partner nicht benötigt. :
Anlage U ist doch die Abkürzung von Anlage Unterhalt.
ZitatWoher bekomme ich/das Finanzamt die Angaben über die Einkünfte des Ex-Partners, :
Du im Zweifel vom Ex-Partner, das Finanzamt von Dir.
Es reicht allerdings die Steuerident-Nr. des Expartners, und dessen Bestätigung über die Höhe des erhaltenen Unterhaltes.
Berry
Hallo Berry,
leider nein, es sind 2 verschiedene Anlagen.
Die Steuer-ID und den Nachweis den gezahlten Unterhalts hab ich das ist kein Problem.
Nur über Elster erwartet der weitere Angaben.
Dirk
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Trennung ab 1.2.19
Scheidung noch offen
Zitat:Anlage U ist doch die Abkürzung von Anlage Unterhalt.
Nein, das sind zwei verschiedene Formulare.
Zitat:Woher bekomme ich/das Finanzamt die Angaben über die Einkünfte des Ex-Partners, die in der Anlage Unterhalt gefordert werden?
Von Deiner Ex.
Zitat:Nur über Elster erwartet der weitere Angaben.
Das wird doch erst im Jahre 2021 relevant, wenn Du die Steuererklärung für 2020 machst. Bis einschl. 2019 ist noch die Zusammenveranlagung möglich.
Danke für die Antwort.
Eine Zusammenveranlagung für 2019 ist nicht erwünscht und somit suche ich nach der Lösung bzw. Erklärung wie ich bei Elster "Außergewöhnliche Belastung - Anlage Unterhalt" ausfüllen muss bzw. woher ich die Angaben des Ex-Partners bekomme wenn dieser nicht kooperiert.
Zitat:Eine Zusammenveranlagung für 2019 ist nicht erwünscht
Dir ist aber bekannt, dass Deine Ex zur Unterschrift unter die gemeinsame Veranlagung verpflichtet ist? Der Ex-Partner macht sich schadenersatzpflichtig, wenn er nicht kooperiert.
Zitat:Erklärung wie ich bei Elster "Außergewöhnliche Belastung - Anlage Unterhalt" ausfüllen muss
Dir ist aber bekannt, dass das Ausfüllen der Anlage Unterhalt nur dann Sinn macht, wen Deine Ex (fast) keine Einkünfte hat?
Zitat:bzw. woher ich die Angaben des Ex-Partners bekomme wenn dieser nicht kooperiert.
Auf welcher Basis zahlst Du denn Unterhalt, wenn Du die Einkünfte des Ex-Partners nicht kennst.
Die Basis wurde über Anwälte errechnet.
Zitatgehen Sie zu einem Steuerberater! :
Wenn Sie mir diesen bezahlen gerne!
Helfen ohne Antwort und nur mit dem Hinweis zum Steuerberater zu gehen?
Ich habe eine einfach Frage gestellt und wenn jemand Erfahrung damit hat kann er mir diese Frage vielleicht auch beantworten.
Dazu ist ein Forum in meinen Augen da.
Anwälte kosten Geld -> mein Geld und darüber entscheide ich immer noch selbst
Du hast leider etwas „falsche" Vorstellungen! Hier bist Du im Steuerforum! Hier bekommst Du Infos zur steuerrechtlichen Würdigung! Danach bist Du allein für den Nachweis der Einkünfte deiner Ex zuständig, da es sich um steuermindernde Sachverhalte handelt.
Wie Du an diese Infos kommst, ist steuerrechtlich egal und deshalb auch nicht geregelt. Wenn Du daher Infos haben willst, wie Du deine Ex dazu bekommst, Dir die Infos zu geben, bekommst Du die eher im Familienrechtsforum.
taxpert
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