Aussergewöhnliche Belastungen

24. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Cavalera
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)
Aussergewöhnliche Belastungen

Hallo,

ich bin geschieden mit einem Kind, Arbeitnehmer, Brottojahresgehalt etwa 45tsd Steuerklasse 4.
Ich habe bei der Einkommensteuererkl. im Elster Program unter aussergewöhnlich Belastungen (Andere aussergewöhnliche Belastungen Zeile 103) angegeben einige Rechnungen vom Zahnarzt, Praxisgebühren, Scheidungs Gerichtskosten ändert sich aber bei der Rückerstattung vom FA nichts. Woran liegt das? Anscheinend kann ich mir das Eintragen und die ganzen Beläge ersparren oder?

Vielen Dank für die Antworten
Walter

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-- Editiert von Cavalera am 24.02.2009 23:22

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das liegt daran, dass es eine zumutbare Belastung gibt, die in Deinem Fall 3% des Gesamtbetrages der Einkünfte beträgt. Die außergewöhnlichen Belastungen müssen also in Deinem Fall einen Betrag von insgesamt ca. 1.300€ überschreiten, damit sich eine steuerliche Wirkung ergibt.

Wichtig ist übrigens, dass Du auch Dein Kind eingegeben hast, da die zumutbare Belastung sich ansonsten auf 6% verdoppelt.

Als Geschiedener müsstest Du übrigens die Steuerklasse 1 haben und nicht die Steuerklasse 4.

-- Editiert von hh am 25.02.2009 00:16

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#2
 Von 
Cavalera
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
das Kind habe ich schon unter Elster/ Rubrik Kind eingetragen. Das Kindergeld bekommt nur meine ex Frau und in meiner Lohnsteuerkarte war der Freibetrag mit 1,0 Kind eingetragen. Deshalb habe ich unter "Anspruch auf Kindergeld o vergleichbare Leistungen für 2008) den Betrag von 693 Euro eingetragen da das Kind erst in April geboren wurde. Ist das Richtig so?
In 2008 war ich getrennt lebend mit meiner Ex deshalb Steuerkls. 4.

Gruss
Walter

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#3
 Von 
Cavalera
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich habe aus Spass mal im Elster als aussergewöhnlich Belastung ein Betrag von 8000 Euro unter "Andere aussergewöhnliche Belastungen" Zeile 103 eingegeben hat aber kein Wirkung auf die Rückerstattung.
Hat das Programm ein Fehler? In der Zeile gibt es zwei Felder zum Eingeben, warum? Anwaltskosten die zB 1200 Euro sind gebe ich gleich in beiden Feldern ein?

Gruss
Walter

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Bei einer getrennten Veranlagung und Geburt des Kindes im April 2008 ist die Angabe 693€ beim Kindergeld korrekt.

Hast Du den Betrag für außergewöhnliche Belastungen auch in die Spalte "Aufwendungen" eingetragen?

Ein Eintrag in das ganz rechte Feld wäre falsch. Die dort eingetragenen Beträge werden von den Aufwendungen wieder abgezogen, da es sich um Erstattungen von Versicherungen usw. handelt.

Die Steuerklasse 4 für 2008 wäre dann korrekt, wenn die Trennung in 2008 erfolgt ist. Dann solltest Du aber über eine gemeinsame Veranlagung mit Deiner Noch-Ehefrau nachdenken, da das im Regelfall günstiger ist, im Einzelfall soger deutlich günstiger als die getrennte Veranlagung ist. Auf die gemeinsame Veranlagung hast Du einen Rechtsanspruch gegen Deine Noch-Ehefrau.

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#5
 Von 
Cavalera
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo

die Trennung ist schon in Dezember 2008 erfolgt. Aber zu der Spalte "Aufwendungen". Im Elster unter Hauptvordruck - Seite 4 Aussergewöhnlich Belastunge Zeile 103 gibt es keine Aufwendugen. Es gibt ein Feld "Art der Belastung" , ein Feld in Euro (Mitte) und ein Feld "Erhaltene / zu Erwartende..." am Rand.
Also die 8000 Euro zum Test habe ich in der Mitte eingetragen und im letzten Feld 0 eingetragen. Es ändert sich gar nichts als Ergebnis. Was mache ich Falsch?

Gruss
Walter

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das mittlere Feld ist richtig. Außerdem muss die Summe aus den Zeilen 103 und 104 in Zeile 105 auftauchen. Ist das bei Dir der Fall?

Wenn die Trenung erst vor 3 Monaten im Dezember 2008 erfolgt ist, dann empfehle ich Dir dringend, eine gemeinsame Veranlagung mit Deiner Noch-Ehefrau durchzuführen.

-- Editiert am 26.02.2009 21:27

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#7
 Von 
Cavalera
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja die Summe wird aut. berechnet aber nichts ändert sich. Auch in der errechneten Erstattung taucht keine Zeile mit aussergewöhnliche Belastung auf.
Ich habe in Zeile 112 ein Wert eingegeben dann funktioniert das.
Meine Frau ist stutzig und lässt nicht mit sich reden wg zusammenveranlagung.



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#8
 Von 
Cavalera
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)

Weiss keiner woran es liegt, dass die aussergewöhnlichen Belastungen im Elster in Zeile 103 sich nicht auf die Rückerstattung auswrirken tut?

Gruss
Walter

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#9
 Von 
guest-12303.05.2014 11:07:52
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 46x hilfreich)

Vielleicht liegt es einfach daran, dass du auch ohne die außergewöhnlichen Belastungen schon die komplette Steuer erstattet bekommst. Man kann ja nicht mehr zurückbekommen, als man gezahlt hat.

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