Aussergewöhnliche Belastungen als Testimonial

18. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
blindhawk
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussergewöhnliche Belastungen als Testimonial

Hallo zusammen,
in diesem Jahr habe ich mich einer OP an den Augen unterzogen. Von der GKV erhalte ich keine Erstattung der Kosten.
Da ich an einem Testimonial-Programm teilnehme, erhielt ich eine Teilrückerstattung.
Kosten der OP 5000,- Erstattung 2000,- (Runde Summen der Übersichtlichkeit halber) Diese Rückvergütung ist auch auf der Rechnung der Klinik ersichtlich.

Meiner Meinung nach kann ich so als Außergewöhnliche Belastung 3000,- ansetzen.

1. Frage: Ist das korrekt oder interessiert das FA garnicht ob ich eine Erstattung von einem Dritten erhielt?
2. Frage: Wenn es korrekt ist, welche Ausgaben setze ich an, die mir im Gegenzug für diese Vergütung entstanden sind und künfitg entstehen werden? bspw Fahrtkosten, Kosten für Fotograph, Friseur/Kosmetiker/Kleidung in diesem Zusammenhang, , anteilige Telefon-/Internetkosten. Vorallem aber auch wie setze ich die Arbeitszeit an, die mir entsteht?

Vielen Dank für Eure Hilfe.



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Was ist denn genau Inhalt dieses Testimonial-Programms? Der foreneigene Hellseher hat Urlaub.

Zitat:
Vorallem aber auch wie setze ich die Arbeitszeit an, die mir entsteht?
Gar nicht. Die eigene Zeit ist kein Aufwand im steuerlichen Sinne.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

zu 1: Erstattungen von dritter Seite sind grundsätzlich abzuziehen. Es heißt ja "außergewöhnliche Belastungen", sprich: man muss belastet sein.

zu 2: Fahrtkosten auf jeden Fall, Telefon und Internet auch (wobei das meist nicht der Rede wert ist).
Aber was sind das für weitere Kosten? Warum Friseur und Fotograph, warum zahlt das nicht der Auftraggeber?
Und Kleidung ist fast nie absetzbar, außer es handelt sich um ganz spezielle Kleidung (Arbeitskleidung).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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