Ausversehen falsche Angabe in Steuererklärung

8. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Nataliyyy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausversehen falsche Angabe in Steuererklärung

Mir ist leider ein Fehler bei meinen letzten zwei Steuererklärungen aufgefallen. Und zwar habe ich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Vollkasse mitgerechnet. Mir war zwar bewusst, dass man bei den Steuern nur die Haftpflicht angeben darf und nicht auch die Autosteuern, aber ich dachte, dass Haftpflicht bedeutet, dass dies die ganze Versicherung (also inklusive Vollkassko) ist. Dass man nur verpflichtend eine Haftpflicht abschließen muss, aber keine Teil- oder Vollkasko war mir neu. Beim Vertragsabschluss bei der Versicherung hat mir jemand geholfen und ist schon ein paar Jahre her.
Was muss ich nun machen? Reicht es, wenn ich dem Finanzamt ein Schreiben zusende, dass ich die Beträge ausversehen falsch berechnet habe und es hiermit korrigieren möchte & eben die Beiträge nenne?
Bekomme ich Ärger deswegen?
Habe noch kein Bescheid erhalten.
Die Steuererklärung habe ich in Papierform eingereicht.

-- Editiert von User am 08.08.2022 23:20

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Nataliyyy):
auch die Vollkasse

Was soll denn das sein?



Zitat (von Nataliyyy):
dass man bei den Steuern nur die Haftpflicht angeben darf und nicht auch die Autosteuern

Man hat also nicht nur diese "Vollkasse" sondern auch noch die Kfz-Steuer mit angegeben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Nataliyyy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, die Steuern habe ich nicht angegeben. Wie gesagt, mir war bewusst, dass man nur die Haftpflichtversicherung angeben muss. Aber ich dachte, dass es nur eine Haftpflichtversicherung gibt, welche, wie ich nun gelernt habe, sich jedoch nochmal in Haftpflichtversicherung und Teil- bzw. Vollkasko aufteilt. Ich hatte daher also nur den Gesamtbetrag, welcher von der Versicherung von meinem Konto abgebucht wurde, übernommen.
Was muss ich nun machen? Bzw. habe ich hier eine Strafe zu befürchten? Habe wie gesagt noch kein Bescheid erhalten.

-- Editiert von User am 09.08.2022 00:18

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4847 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von Nataliyyy):
Aber ich dachte, dass es nur eine Haftpflichtversicherung gibt, welche, wie ich nun gelernt habe, sich jedoch nochmal in Haftpflichtversicherung und Teil- bzw. Vollkasko aufteilt.

Möglicherweise hat es überhaupt keine steuerliche Auswirkung und ist daher völlig irrelevant.

Zitat (von Nataliyyy):
Was muss ich nun machen? Reicht es, wenn ich dem Finanzamt ein Schreiben zusende, dass ich die Beträge ausversehen falsch berechnet habe und es hiermit korrigieren möchte & eben die Beiträge nenne?

Ja.

Zitat (von Nataliyyy):
Bzw. habe ich hier eine Strafe zu befürchten?

Mit größter Wahrscheinlichkeit nein.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
Nataliyyy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, soll ich noch eine Erklärung beifügen, dass mein Verständnis von Haftpflichtversicherung falsch war oder es einfach ohne Begründung einreichen?
Irgendwie mache ich mir nun aber etwas Sorgen, ob ich sonst noch etwas aus Versehen falsch gemacht habe. Ich habe noch nie zuvor eine Steuererklärung gemacht & habe mit Sicherheit alles nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Trotzdem mache ich mir nun aber Sorgen. Mein Wissen zur Steuererklärung habe ich eben durch die ausführliche Recherche aus dem Internet.
Wie ist das bei den Werbungskosten? Bei einem Teil meines Arbeitsmaterials etc. war ich mir nicht sicher, ob das anerkannt wird. Aber wird das nicht sonst einfach weggestrichen? Ich habe ja alles einzeln aufgeführt.
Und falls ich sonst noch etwas falsch gemacht habe, wird das dann einfach korrigiert und gut ist?
Zb habe ich beim Laptop angegeben, dass ich diesen zu 100% beruflich nutze, was auch der Wahrheit entspricht. Ich verwende sonst ausschließlich das Handy & kann mich an keine 5 Min erinnern in denen ich meinen Laptop privat genutzt habe. Falls das Finanzamt das aber als unglaubwürdig betrachtet, erkennen sie es dann einfach nicht an & gut ist?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16807x hilfreich)

Zitat (von Nataliyyy):
Okay, soll ich noch eine Erklärung beifügen, dass mein Verständnis von Haftpflichtversicherung falsch war oder es einfach ohne Begründung einreichen?


Ich würde erst einmal prüfen, ob das überhaupt irgendwelche steuerlichen Auswirkungen hat. Bei den meisten Steuerpflichtigen ist es völlig irrelevant, was man dort einträgt, weil die Höchstbeträge schon durch die gesetzlichen Sozialversicherungen ausgeschöpft werden.

Sollte es keine Auswirkungen haben würde ich gar nichts machen.

Zitat (von Nataliyyy):
Und falls ich sonst noch etwas falsch gemacht habe, wird das dann einfach korrigiert und gut ist?


So lange man keine falschen Angaben macht, muss man sich keine Sorgen machen.

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#6
 Von 
Nataliyyy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, die Haftpflichtversicherung hat steuerliche Auswirkungen.

Bewusst falsche Angaben habe ich natürlich nicht gemacht, aber zB mein falsches Verständnis von einer Haftpflichtversicherung kam nur zufällig bei Gesprächen mit Freunden auf. Jetzt mache ich mir eben Gedanken, dass ich sonst ausversehen nochmal falsche Angaben gemacht habe. Bin jetzt nochmal eben alles durchgegangen & mir fällt nichts auf, aber habe mein Wissen zur Steuererklärung eben auch nur aus dem Internet & der Steuersoftware.
Werden zB. Werbungskosten, die nicht anerkannt werden, dann einfach gestrichen und gut ist? Habe es ja einzeln aufgelistet…

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16807x hilfreich)

Zitat (von Nataliyyy):
Ja, die Haftpflichtversicherung hat steuerliche Auswirkungen.


OK, dann einfach schreiben, dass man versehentlich die Kasko-Versicherung mit angegeben hat.

Zitat (von Nataliyyy):
Werden zB. Werbungskosten, die nicht anerkannt werden, dann einfach gestrichen und gut ist?


Im Regelfall ja.

Beim Laptop kann es aber auch sein, dass man einen Frageborgen bekommt, den man dann ausfüllen muss und darüber die 100% berufliche Nutzung nachweisen muss.

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