Hallo,
ich habe folgende Frage: Ich lebe seit ca. 8 Monaten von meiner Frau getrennt habe habe Sie bedingt durch das gemeinsame Haus mit einem Betrag ausgezahlt.Da ich durch die Lohnsteuerklassenänderung wohl nächtes Jahr eine erhebliche Nachzahlung leisten muss, würde mich interessieren ob ich die Auszahlung an Sie als Sonderausgabe geltend machen kann. Für eine Antwort danke ich im voraus.
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"Rainer"
Auszahlung Ehefrau gemeinsames Haus
1. November 2005
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Frage vom 1. November 2005 | 14:12
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung Ehefrau gemeinsames Haus
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#1
Antwort vom 1. November 2005 | 16:35
Von
Status: Unbeschreiblich (47590 Beiträge, 16825x hilfreich)
Nein.
Es handelt sich dabei ja auch gar nicht um eine Vermögensverschiebung, da Du Deiner Frau nur den ohnehin ihr zustehenden Vermögensanteil ausgezahlt hast.
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