Hallo und Grüße ins Forum ,
bin neu hier und es brennt mir etwas auf der Zunge , bin völlig verunsichert !! Folgendes , ich bin 62 Jahre alt , bekomme seit Nov 2021 eine Teilerwerbsminderungsrente und ab 01.05.2023
eine Volle Erwerbsminderungsrente , aktueller Grad der Behinderung liegt bei 50% und ich bin im Besitz eines Schwerbehindertenausweises . Werde in kürze die Auszahlung meiner Innerbetrieblichen Altersversorgung ausgezahlt bekommen , dies erfolgt in einer Einmalzahlung !!! Mir wurde jetzt gesagt das ich diese Versteuern muß , bzw. diese versteuert wird , Krankenkasse , Sozialversicherung usw. !!!
Kann mir bitte aus diesem Forum jemand sagen wie hoch diese Versteuerung ist , wieviel Prozent vom Auszahlungsbetrag muß ich an Steuern zahlen ???
Wäre echt super nett wenn mir aus dem Forum einer diesen Prozentsatz ( Stand 04.2023 ) nennen könnte !
Vorab vielen lieben Dank und ein schönes sonniges Osterfest !!
Vielen lieben DANK !!!
Gruß LeoH62
Auszahlung innerbetriebliche Altersversorgung !!
7. April 2023
Thema abonnieren
Frage vom 7. April 2023 | 10:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung innerbetriebliche Altersversorgung !!
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 7. April 2023 | 11:47
Von
Status: Unbeschreiblich (46699 Beiträge, 16554x hilfreich)
ZitatWäre echt super nett wenn mir aus dem Forum einer diesen Prozentsatz ( Stand 04.2023 ) nennen könnte ! :
Da das von den individuellen Einkommensverhältnissen abhängt, wird hier niemand im Forum so einen Prozentsatz nennen können.
#2
Antwort vom 7. April 2023 | 21:26
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo und besten DANK für die ihre Antwort !! Sotty ich kenne mich in diesen Themen leider überhaupt nicht aus ,
besteht die Möglichkeit das etwas genauer zu umschreiben mit den Einkommensverhältnissen ?
Nur wenn die Möglichkeit besteht !!
Vorab vielen lieben DANK !!!!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. April 2023 | 21:42
Von
Status: Unbeschreiblich (46699 Beiträge, 16554x hilfreich)
Zitatbesteht die Möglichkeit das etwas genauer zu umschreiben mit den Einkommensverhältnissen :
Je höher das Einkommen, desto höher ist die Steuer. Sie kann daher irgendwo zwischen 0% und 45% liegen. Hinzu kommen Sozialabgaben in Höhe von etwa 20%.
#4
Antwort vom 8. April 2023 | 13:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok !!! Besten Dank !!! Ich denke ich wende mich einfach an meine Krankenkasse !! Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir , nach Auszahlung , geraten das ich mit Abgaben an meine Krankenkasse rechnen muß !!
Wie hoch diese sind werd ich dann wohl dort erfahren denke ich !!
Ganz ganz lieben Dank für ihre Hilfe !!!!
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