Auszahlung v. Überstunden& Urlaubsanspruch brutto

20. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Milkman123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung v. Überstunden& Urlaubsanspruch brutto

Hallo zusammen!

Diesen Post habe ich bereits im Forenbereich ARbeitsrecht gepostet, jedoch teilte man mir mit, dass es sich eher um Steuer und Abgaberecht handelt.
Vielleicht kann mann mir hier weiterhelfen?

Ich habe von meinem Arbeitsgeber meinen Überstunden & Urlaubsanspruch brutto ausgezahlt bekommen. Es wurde keine Steuer oder Sozialversicherung weder AG noch AN seitig abgezogen. Zudem habe ich als die Abrechnung erstellt wurde ein neues Beschäftigungsverhältnis begonnen. In der Gehaltsabrechnung wurden auch keine Lohnsteuer oder SV Beiträge ermittelt.

Wird diese Auszahlung mit StKl. VI abgerechnet?
Wie soll ich mit dieser Bruttoauszahlung umgehen?
Muss ich dies bei meinem alten AG anmahnen oder den Betrag zurücküberweisen oder kann ich diese Zahlungen beim FIAmt und den Sozialvericherungsträgern selbst in die Hand nehmen?

Mit der Suchfunktion habe ich nichts gefunden, weiss jemand Rat?

Vielen Dank und ein schönes Osterfest

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zunächst einmal solltest Du Deinen AG fragen, warum er das so abgerechnet hat. Vielleicht ist das Ganze nur fehlerhaft in die Software für die Gehaltsabrechnung eingegeben worden.

Steuern kann man letztlich einfach über die Einkommensteuererklärung nachzahlen.

Bei den Sozialversicherungsbeiträgen ist dagegen eine Nachzahlung durch den AN nicht so einfach möglich.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Milkman123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun, mein AG sagt zu mir, auf Nachfragen, dass alles der Richtigkeit entspricht. Er sieht keine Veranlassung die Abrechnung zu korrigieren. Es wurde alles ohne Abzüge ausgezahlt. Es handelt sich um Resturlaubstage und Überstunden.
Die Steuern kann ich bein Finanzamt geltend machen und die SV? Soll ich meinen AG bei der KK anschwärzen?
Die Ausazhlung erfolgte nach einer Ordentlichen Kündigung. Der Auszahlungszeitpunkt erfolgte im letzten Abrechnungsmonat; 14 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.


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-- Editiert Milkman123 am 22.04.2014 20:37

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